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*) Der Risikoindikator beruht auf der Annahme, dass Sie das Produkt 5 Jahre lang halten und zeigt, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass Sie bei diesem Produkt Geld verlieren.

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**) Rating vom: {{sqlTimeToDate morningstar_dateS /}}, nähere Informationen zur Rating-Systematik erhalten Sie hier »

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Portfolio Profil

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Symbol: Sonne In freundlichen Marktphasen partizipiert der Fonds über den LBBW-Top-10-Rohstoff-Index ER indirekt an der Preisbewegung von 10 Rohstoffen, deren Terminkontrakte mit stärkster Backwardation ausgestattet sind.
Symbol: Regen In schwachen Marktphasen können die indirekt gehaltenen Rohstoffpositionen mit Absicherungsinstrumenten auf den Bloomberg Commodity ex-Agriculture and Livestock Index ergänzt werden, um das Risiko in Zeiten rückläufiger Rohstoffpreise zu reduzieren.
Symbol: Donner In besonderen Marktphasen, wenn die Wertsteigerung der Absicherungs-Positionen betragsmäßig nicht ausreichen, um die Verluste der anderen im Fonds enthaltenen Rohstoffpositionen zu kompensieren, kann sich der Fonds zur Stabilisierung des Fondsanteilpreises von allen gehaltenen Rohstoffpositionen trennen.
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Typ Wertentwicklung
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Wertentwicklung

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Wertentwicklung in den vergangenen 12-Monats-Perioden

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Offenlegung von Produktinformationen für Finanzprodukte, mit denen ökologische oder soziale Merkmale beworben werden (Artikel 10 der Verordnung (EU) 2019/2088 über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor („Offenlegungs-Verordnung“))

Der Fonds bewirbt ökologische und/oder soziale Merkmale im Rahmen der Anlagestrategie im Sinne des Artikel 8 der Verordnung (EU) 2019/2088 ("Offenlegungs-Verordnung"). Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds müssen in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden, angelegt werden. Der Fonds verfolgt eine nachhaltige Anlagestrategie auf Basis von Nachhaltigkeitsmerkmalen, die von der Gesellschaft für den Fonds definiert wurden und die sich auf die sogenannten ESG-Faktoren Umwelt (Environment – „E“), Soziales (Social – „S“) und Unternehmensführung (Governance - „G“) beziehen. Neben umsatzbezogenen Mindestausschlüssen für Unternehmen z.B in den Bereichen Kohle, Rüstung, Tabak und weiteren fossilen Brennstoffen und der Steuerung nach ausgewählten Fokus-SDGs (17 Sustainable Development Goals) sowie der Berücksichtigung von Fokus-PAIs (Principal Adverse Impacts - wichtigste nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren) wendet der Fonds einen Best-in-Class-Ansatz für Unternehmen und Länder an. Die Einhaltung der o.g. Merkmale wird auf Basis von Daten des externen Datenanbieters ISS ESG automatisiert über die Anlagegrenzprüfung und das Portfoliomanagement sowohl ex-post („vor einem Trade“) als auch ex-ante („nach einem Trade“) jederzeit sichergestellt. Hierbei ergeben sich aufgrund der teilweise schlechten Datenqualität Beschränkungen, die unten beschrieben werden. Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres allgemeinen Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch alle relevanten Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können, sowie den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ - „PAI“) Rechnung getragen. In der Mitwirkungspolitik unterscheiden wir zwischen drei Arten mit den Portfoliounternehmen zu kommunizieren: direkter Unternehmensdialog, gemeinschaftliches Engagement und, das ausgelagerte Service Provider Engagement. Der Fonds hat sich zudem zu einem Mindestanteil von 10 Prozent an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung verpflichtet. Ein Referenzwert zur Erreichung der durch den Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale wurde nicht bestimmt.

Mit diesem Finanzprodukt werden ökologische oder soziale Merkmale beworben und obwohl keine nachhaltigen Investitionen angestrebt werden, erhält der Fonds einen Mindestanteil von 10 Prozent an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung.

Welches sind die Ziele der nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, und wie trägt die nachhaltige Investition zu diesen Zielen bei?

Der Fonds hat sich zu einem Mindestanteil von 10 Prozent an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Nr.17 der Offenlegungs-Verordnung verpflichtet. Eine nachhaltige Investition ist eine Investition in eine wirtschaftliche Tätigkeit, die gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung zur Erreichung eines Umweltziels oder sozialen Ziels beiträgt, vorausgesetzt, dass diese Investition keine Umweltziele oder sozialen Ziele erheblich beeinträchtigt und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden.
Die nachhaltigen Investitionen, die für diesen Fonds getätigt werden, haben das Ziel zu einem oder mehreren der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) beizutragen. Eine Investition in einen Unternehmensemittenten trägt zu einem oder mehreren SDGs bei, wenn eine Wirtschaftstätigkeit Umsätze zu mindestens einem der SDGs aufweist. Die SDGs umfassen einerseits Umweltziele wie z. B. den Ausbau erneuerbarer Energien, Maßnahmen zum Klimaschutz oder nachhaltige Städte und Gemeinden, anderseits soziale Ziele wie z. B. die Reduktion von Armut, Vermeidung von Hungersnöten und den Abbau von Ungleichheiten.
Die Messung des positiven Beitrages erfolgt anhand der SDG Objective Scores von dem externen Datenanbieter ISS ESG, wonach Produkte und/oder Dienstleistungen der Emittenten den unterschiedlichen Nachhaltigkeitszielen in den Bereichen Umwelt und Soziales zugeordnet werden.
Umsatzanteile der Emittenten werden in fünf Stufen kategorisiert („signifikanter Beitrag“, „begrenzter Beitrag“, „kein Beitrag“, „begrenzte Einschränkung“ und „signifikante Einschränkung“). Die Erzielung eines positiven Beitrages wird dadurch sichergestellt, dass eine Anrechnung von Umsatzanteilen nur dann erfolgt, wenn diese sowohl einen positiven Beitrag auf mindestens eines der Nachhaltigkeitsziele haben (Einstufung als „signifikanter Beitrag“ oder „begrenzter Beitrag“) und gleichzeitig keine der übrigen Umweltziele oder sozialen Ziele beeinträchtigt werden (Einstufung als „begrenzte Einschränkung“ und „signifikante Einschränkung“). Aufgrund der Tatsache, dass Umsatzanteile positive Auswirkungen auf mehrere der Nachhaltigkeitsziele haben können, werden nicht die Summen, sondern nur der jeweils größte Wert der Umsatzanteile angerechnet. Zudem werden nur die Wirtschaftsaktivitäten des Unternehmens berücksichtigt, die den positiven Beitrag leisten und nicht das gesamte Unternehmen.
Eine Anrechnung zur Quote der nachhaltigen Investitionen erfolgt darüber hinaus nur dann, wenn das Unternehmen Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwendet.

Inwiefern werden die nachhaltigen Investitionen, die mit dem Finanzprodukt teilweise getätigt werden sollen, keinem der ökologisch oder sozial nachhaltigen Anlagezielen nicht erheblich geschadet?

Der Anforderung, keines der ökologischen oder sozialen nachhaltigen Anlageziele erheblich zu beeinträchtigen (Do Not Significant Harm – „DNSH“), wird in einem ersten Schritt durch die Erreichung des positiven Beitrags auf ein Umweltziel und/oder soziales Ziel bei gleichzeitiger Vermeidung einer Beeinträchtigung der übrigen Umweltziele und/oder sozialen Ziele nachgekommen. Diese Messung erfolgt anhand des SDG Solution Assessments von dem externen Datenanbieter ISS ESG.
In einem zweiten Schritt wird der Grundsatz der Vermeidung erheblicher Beeinträchtigung gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung auf Basis der verpflichtenden und den zwei von der Gesellschaft definierten optionalen PAI-Indikatoren im Sinne der Offenlegungs-Verordnung durchgeführt. Bei den PAI handelt es sich um die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren, die die Bereiche Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung abdecken. Um negative Auswirkungen auf die genannten Bereiche zu vermeiden, werden Schwellwerte für einzelne PAI festgelegt, die durch Emittenten eingehalten werden müssen, damit deren Umsatzanteile als nachhaltig klassifiziert werden dürfen. Darüber hinaus finden umsatzbezogene Ausschlüsse Anwendung. Die Ausschlüsse beziehen sich auf Investitionen in Emittenten, die einen Teil ihrer Umsätze in den Geschäftsfeldern Kohle, Rüstung oder Tabak generieren oder aber die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten missachten. Die Gesellschaft hat den optionalen PAI 4 „Investitionen in Unternehmen ohne Initiativen zur Verringerung der CO2-Emissionen“ für den Umweltbereich und den optionalen PAI 16 „Unzureichende Maßnahmen bei Verstößen gegen die Standards zur Korruptions- und Bestechungsbekämpfung“ für den sozialen Bereich ausgewählt.

Wie wurden die Indikatoren für nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren berücksichtigt?

Die Berücksichtigung der verpflichtenden und optionalen PAI erfolgt anhand eines mehrstufigen Prozesses (siehe vorhergehender Abschnitt). Für den DNSH-Test basierend auf den PAI wurden von der Gesellschaft verschiedene Anforderungen definiert, um den Test zu bestehen oder nicht zu bestehen. Dabei wurde eine Unterscheidung zwischen den quantitativen (Festlegung von Schwellenwerten) und booleschen (Einstufung wahr/unwahr) PAI-Indikatoren vorgenommen.
Für die quantitativen PAI-Indikatoren wurde jeweils das 10 Prozent-Quantil als Schwelle definiert. Das bedeutet, dass 10 Prozent aller Emittenten eines Wirtschaftssektors aus dem ISS ESG-Universum schlechter im Sinne der Nachhaltigkeitswirkung sind als die gewählte Schwelle. Das ISS ESG-Universum beinhaltet mehr als 80.000 Unternehmens- und Staatsemittenten, wobei der Abdeckungsgrad je nach Art der Daten stark variiert. Fällt ein Emittent unter/über diese 10 Prozent-Schwelle, besteht dieser den DNSH-Test nicht und die entsprechenden Umsatzanteile werden nicht den nachhaltigen Investitionen zugerechnet. Der DNSH-Test ist auch nicht bestanden, wenn der Emittent die Ausprägung „wahr“ erhält.
Darüber hinaus wird das gesamte Portfolio nach Fokus PAI gesteuert. Bei der Auswahl der Emittenten erfolgt die Berücksichtigung der Fokus PAI einerseits durch Komplettausschlüsse oder Ausschlüsse auf Basis von Umsatzschwellen sowie einem dedizierten Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI.
Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter ISS ESG bezogen werden. Wie stehen die nachhaltigen Investitionen mit den OECD Leitsätzen für multi nationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang?

Es wird sichergestellt, dass die nachhaltigen Investitionen mit den OECD-Leitsätzen für multinationale Unternehmen und den Leitprinzipien der Vereinten Nationen für Wirtschaft und Menschenrechte in Einklang stehen. Die Prüfung basiert auf der Berücksichtigung des PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen). Der PAI 10 überprüft Emittenten auf die Einhaltung von Menschen- und Arbeitsrechten, die Vermeidung von Diskriminierung am Arbeitsplatz, die Sicherstellung der Rechte von Gewerkschaften sowie Umweltthemen. Emittenten, welche den PAI 10 verletzen, werden ausgeschlossen.

Der Fonds verfolgt eine nachhaltige Anlagestrategie auf Basis von Nachhaltigkeitsmerkmalen, die von der Gesellschaft für den Fonds definiert wurden und die sich auf die sogenannten ESG-Faktoren Umwelt (Environment – „E“), Soziales (Social – „S“) und Unternehmensführung (Governance - „G“) beziehen. Nachhaltigkeitsmerkmale im Bereich Umwelt sind insbesondere Maßnahmen gegen die Erderwärmung zum Beispiel durch die Reduktion der Verstromung von fossilen Brennstoffen. Nachhaltigkeitsmerkmale im Bereich Soziales sind insbesondere die Achtung der Menschenrechte. Nachhaltigkeitsmerkmale im Bereich Governance sind insbesondere solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.

Die ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds lauten:

  • Umsatzbezogene Mindestausschlüsse für Unternehmen in den Bereichen Kohle, Rüstung, Tabak und weiteren fossilen Brennstoffen
  • Ausschluss von Unternehmen bei Verstößen gegen die zehn Prinzipien des UN Global Compact
  • Steuerung anhand von Fokus Sustainable Development Goals (17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – „SDGs“) (Unternehmen)
  • Best-in-Class-Ansatz für Unternehmen und Länder
  • Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts „PAI“)
  • Ausschluss von Staaten mit schwerwiegenden Verstößen gegen Demokratie- und Menschenrechte
  • Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß der Offenlegungs-Verordnung

Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.

Bei den direkten Investitionen in Unternehmen

Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zunächst darin, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die folgende Umsatzschwellen in den nachfolgenden Bereichen überschreiten:

  • Fossile Brennstoffe (exklusive Erdgas): zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz
  • Kohle und Erdöl: zu mehr als 10 Prozent aus der Förderung
  • Ölsand und Ölschiefer: zu mehr als 10 Prozent aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen
  • Geächtete Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen: 0 Prozent
  • Rüstungsgüter: zu mehr als 10 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb
  • Tabakproduktion: zu mehr als 5 Prozent

Der Fonds verfolgt eine normbasierte Strategie. Der normative Rahmen besteht aus den Prinzipien des sogenannten „UN Global Compact“. Bei der Beurteilung werden im verwalteten Vermögen unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltverstöße und kontroverse Wirtschaftspraktiken beachtet. Dabei wird in Unternehmen mit schweren Verstößen (ISS ESG: Score größer als 7 “überprüfte Verstöße gegen etablierte Normen, Gegenmaßnahmen eingeleitet”) in den vier Bereichen nicht investiert. Die Operationalisierung erfolgt anhand des Kriteriensets von ISS ESG, das eine Skala von 1-10 aufweist. Wobei der Score 10 für “überprüfte Verstöße gegen etablierte Normen ohne positive Perspektive” und der Score 1 für “Keine Vorwürfe” steht.

Daran anschließend werden die Unternehmen anhand der Sustainable Development Goals (17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – „SDGs“) bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des ISS SDG Impact Ratings, welches auf den 17 SDGs basiert. Das ISS SDG Impact Rating berücksichtigt dabei, wie sehr Produkte und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens die SDGs positiv bzw. negativ beeinflussen und weist den Impact anhand eines Scores von – 10 (schlechteste Ausprägung) bis + 10 (beste Ausprägung) aus. Ergänzend zu den oben genannten Ausschlusskriterien darf für den Fonds kein Unternehmen mit einem signifikant negativen Beitrag auf ein oder mehrere Fokus SDGs erworben werden. Für die Beurteilung des signifikant negativen Beitrags hat die Gesellschaft Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung das Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird.

Die folgenden SDGs stehen dabei im Fokus:

  • SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
  • SDG 10: Weniger Ungleichheiten
  • SDG 13: Massnahmen zum Klimaschutz

Für diese SDGs wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass insgesamt eine positive Wirkung oberhalb einer festgelegten Mindestschwelle nicht unterschritten wird, indem die Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten entsprechend gesteuert wird.

Daran anschließend wird ein Best-in-Class-Ansatz für Unternehmen und Länder verfolgt. Die Bewertung erfolgt anhand des ESG-Performance Scores des externen Dienstleisters ISS ESG. Der ESG-Performance Score berücksichtigt dabei die ESG-Kriterien Umwelt, Soziales und Unternehmensführung. Auf Basis von über 100 Nachhaltigkeitsindikatoren zur ökologischen, sozialen, kulturellen oder Corporate Governance Leistung des Unternehmens oder des Landes wird durch ISS ESG ein Gesamtrating erstellt. Das Rating bewerten anhand von allgemeinen und branchenspezifischen Indikatoren im ESG-Bereich, ob der Emittent innerhalb einer Branche bzw. die Länder im Vergleich zueinander anhand von festgelegten Maßstäben die ESG-Kriterien besser oder schlechter berücksichtigt und bewertet damit das Nachhaltigkeitsniveau bzw. Nachhaltigkeitsleistung des Emittenten. Die Emittenten werden nach diesem Ansatz direkt miteinander verglichen und der Fonds darf nur in die Emittenten investieren, die im Vergleich die ESG-Kriterien überdurchschnittlich erfüllen. In das investierbare Universum werden danach nur die 25 Prozent besten Emittenten aufgenommen.

Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Dienstleister ISS ESG bezogen werden. Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stehen dabei im Fokus:

  • PAI 2: CO2-Fußabdruck
  • PAI 3: Treibhausgas (THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird
  • PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
  • PAI 7: Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
  • PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
  • PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)

Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden. Entsprechend den SDGs erfolgt dies ebenfalls über die Steuerung der Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten.

Bei den direkten Investitionen in Länder

Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. In Staaten, die nach den Maßstäben der Nicht-Regierungsorganisation Freedom House als “unfrei” gelten, wird nicht investiert. Der Freedom House Index hat drei Ausprägungen: „unfrei“, „teilweise frei“ und „frei“.

Bei den Investitionen in Länder und Unternehmen über Investmentanteile

Daneben gelten Investmentanteile als nachhaltige Vermögensgegenstände, wenn sie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden. Dabei wird aufgrund interner Recherchen und Analysen oder unter Verwendung von ESG-Ratings in Zielfonds investiert, die die von der Gesellschaft definierten Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen und die Zielfonds sich grundsätzlich an den oben genannten Ausschlusskriterien orientieren.

Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Hauptteil des Verkaufsprospektes enthalten.

Die zuständigen Fachabteilungen überwachen täglich die Anlagegrenzen des Fonds. Die Anlagegrenzen sind systemseitig hinterlegt. Verstöße werden sowohl „ex-ante“ (vor Kauf) als auch „ex-post“ (nach Kauf) angezeigt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet

Für den Fonds wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften. In Unternehmen, die einen Governance Score unter 25 (auf einer Skala von 0-100) aufweisen, wird nicht investiert. Zusätzlich wird nicht in Unternehmen investiert, die den PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen) verletzen.

Mindestens 75 Prozent des Wertes des Fonds müssen in Wertpapieren, Geldmarktinstrumenten und Investmentanteilen, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden, angelegt werden. (#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale). Der Fonds tätigt sowohl direkte Investitionen und indirekte Investitionen über Zielfonds.

Inwiefern werden durch den Einsatz von Derivaten die mit dem Finanzprodukt beworbenen ökologischen oder sozialen Merkmale erreicht?
Die Erreichung der ökologischen oder sozialen Merkmale wird nicht durch den Einsatz von Derivaten angestrebt. Derivate fallen unter „#2 Andere Investitionen“ (siehe Abschnitt „Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant“).

Der Fonds hat sich zudem zu einem Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen gemäß Artikel 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung verpflichtet (#1A Nachhaltige Investitionen). Nachhaltige Investitionen werden als Beitrag zu den 17 Nachhaltigkeitszielen
der Vereinten Nationen (SDGs) geprüft. Da diese sowohl ökologische als auch soziale Ziele umfassen, ist die Festlegung von spezifischen Mindestanteilen in Investitionen in Sonstige Umweltziele und/oder Soziales im Einzelnen nicht möglich. Aufgrund dessen kann keine Mindestquote für die Sonstigen Umweltziele und/oder Soziales zugesagt werden.

Der Fonds berücksichtigt ökologische und/oder soziale Merkmale. Es ist jedoch nicht das primäre Anlageziel, in ökologisch nachhaltige Wirtschaftsaktivitäten zu investieren, die zur Erreichung eines der in der Verordnung (EU) 2020/852 des europäischen Parlaments und des Rates vom 18. Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088) (nachfolgend „Taxonomie-Verordnung“) genannten Umweltziele beitragen. Der Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen mit einem Umweltziel in Wirtschaftstätigkeiten, die nach der EU- Taxonomie als ökologisch nachhaltig einzustufen sind, beträgt 0 Prozent. Eine Verpflichtung zu einem Mindestanteil an nachhaltigen Investitionen nach der EU-Taxonomie ist derzeit aufgrund der mangelnden bzw. unvollständigen Datenverfügbarkeit sowie der fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene nicht möglich.

Wird mit dem Finanzprodukt in EU-taxonomiekonforme Tätigkeiten im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie investiert?

Nein. Der Fonds strebt keine taxonomiekonformen Investitionen im Bereich fossiles Gas und/oder Kernenergie an. Dennoch kann es vorkommen, dass der Fonds im Rahmen der Anlagestrategie auch in Unternehmen investiert, die jedenfalls auch in diesen Bereichen tätig sind. Weitere Informationen zu solchen Investitionen werden, sofern relevant, im Jahresbericht offengelegt.

Zu den „#2 Anderen Investitionen“ zählen alle Investitionen, die nicht zur Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmalen beitragen und nicht „#1 Ausgerichtet auf ökologische oder soziale Merkmale“ (siehe Abschnitt „Welche Vermögensallokation ist für dieses Finanzprodukt geplant?“) zugeordnet werden können. Darunter zählen u. a.
- Derivate zur effizienten Portfoliosteuerung und zu Absicherungszwecken
- Barmittel zur Liquiditätssteuerung
- Investitionen, für die keine ESG-Daten vorhanden sind und somit eine vollständige Bewertung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale nicht möglich ist
- Investitionen, die nicht unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden und unter anderem der Diversifikation des Portfolios dienen. Hierunter fallen auch indirekte Investitionen in Edelmetalle mittels Edelmetall-Zertifikaten. Diese werden nur von Partnern bezogen, die sich der Einhaltung des Responsible Gold Guidance und der Responsible Silver Guidance der London Bullion Market Association (LBMA) oder Responsible Sourcing Guidance der London Platinum and Palladium Market (LPPM) verpflichtet haben. Diese Richtlinie soll verhindern, dass Edelmetalle zu systematischen Menschenrechtsverletzungen, zu Konfliktfinanzierungen, zur Geldwäsche oder zur Terrorismusfinanzierung beiträgt.

In diese „anderen Investitionen“ kann zur Beimischung investiert werden. Von einer Beeinträchtigung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird nicht ausgegangen.

Die Erfüllung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale des Fonds wird über die im Abschnitt Anlagestrategie genannten Nachhaltigkeitsindikatoren und der daraus resultierenden Nettoliste gemessen. So wird im Rahmen der normbasierten Strategie über eine von der Gesellschaft definierte kritische Schwelle eine Mindest-Nachhaltigkeitsleistung der Emittenten definiert („Bewertung“). Aus der Bewertung der ESG-Daten ergeben sich die Nachhaltigkeitsindikatoren, wie z.B. Umsatzschwellen in kontroversen Geschäftsfeldern oder ein Mindestrating für gute Unternehmensführung („Messung“).

Diese Nachhaltigkeitsindikatoren werden durch die Verwendung von einer sog. Nettoliste im Investmentprozess berücksichtigt. Der externe Datenanbieter erstellt hierzu regelmäßig ein Anlageuniversum (Nettoliste) mit Emittenten, die den Nachhaltigkeitsindikatoren entsprechen. Die Nettoliste wird kontinuierlich im Rahmen des Portfolio- und Risikomanagements geprüft („Überwachung“). (Potenzielle) Verstöße werden sowohl „ex-ante“ (vor Kauf) als auch „ex-post“ (nach Kauf, z.B. durch eine Verschlechterung der ESG-Ratings für Bestandspositionen) dem Fondsmanagement angezeigt und entsprechende definierte Gegenmaßnahmen eingeleitet.

Ein Filter des Investmentuniversums über die Nettoliste stellt den Großteil des Erreichens der ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicher. D.h. die Nettoliste filtert aus dem Investmentuniversum, die nicht gewünschten Unternehmen und Staaten heraus. Damit wird sichergestellt, dass bei den investierten Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten keine Verletzung der umsatzbezogenen Ausschlüsse vorkommen kann. Die Nettoliste wird kontinuierlich im Rahmen des Portfolio- und Risikomanagements wie unter „Überwachung der ökologischen oder sozialen Merkmale“ beschrieben überwacht.

Für die Erreichung der ökologischen und/oder sozialen Merkmale wird ein absoluter Ansatz verwendet, d.h. die absolute Größe der Indikatoren sind relevant und nicht die relative Größe im Vergleich zu einer Benchmark (z.B. 10 Prozent weniger Unternehmen der Kohleverstromung als die Benchmark). Die Gesellschaft definiert auch hier eine kritische Schwelle bzw. einen Verstoß, z.B. je Fokus-PAI und Fokus-SDG („Bewertung“). In Unternehmen und Staaten, die diese kritische Schwelle in den o.g. Fokus-PAIs und Fokus-SDGs nicht nehmen können, darf nicht investiert werden.

Als Datenquelle dient derzeit das Research von ISS ESG. Die dort gesammelten Daten wurden grundsätzlich von den betroffenen Emittenten publiziert. In bestimmten Fällen nimmt ISS ESG auch eigene Schätzungen vor. Die Daten von ISS ESG werden über zwei unterschiedliche Wege an die Gesellschaft geliefert. Die oben beschriebenen Nettolisten werden per E-Mail zugestellt. Die Rohdaten (z.B. PAI-Indikatoren und SDG-Impact-Ratings) werden mittels Dateitransfer übertragen. Die übertragenen Daten werden in die eigenen Datenbanken zur Datenverarbeitung übertragen. Bei Unregelmäßigkeiten bei der weiteren Verarbeitung werden die gelieferten Daten sorgfältig überprüft und entsprechende Maßnahmen eingeleitet. Die interne Datenverarbeitung schließt neben der Verwendung in den internen Risiko- und Portfoliomanagement Systemen auch die Nutzung der Daten in internen und externen Berichten ein. Dabei werden durch die Gesellschaft keine ESG-Daten geschätzt.

Die gelieferten Daten des Datenanbieters enthalten je nach Indikator einen unterschiedlich hohen Anteil an Schätzungen oder abgeleiteten Werten, teilweise werden für manche Emittenten und manche Indikatoren auch gar keine Daten geliefert. Diese mangelnde bzw. unvollständige Datenverfügbarkeit liegt u.a. an der fehlenden Berichterstattung auf Unternehmensebene und der noch unvollständigen Abdeckung des potenziellen Investmentuniversums des Datenanbieters. Die Gesellschaft versucht diese Beschränkungen in der Datenqualität zu überwinden, indem Indikatoren mit einer sehr schlechten Datenqualität bzw. Datenverfügbarkeit nicht im Investmentprozess verwendet werden. Die Gesellschaft geht davon aus, dass sich aufgrund regulatorischer Vorgaben die Datenverfügbarkeit und Datenabdeckung in den nächsten Jahren (deutlich) verbessern bzw. erhöhen wird.

Die Gesellschaft bezieht im Rahmen ihres allgemeinen Investmentprozesses alle relevanten finanziellen Risiken in ihre Anlageentscheidung mit ein und bewertet diese fortlaufend. Dabei werden auch Nachhaltigkeitsrisiken berücksichtigt, die wesentliche negative Auswirkungen auf die Rendite einer Investition haben können.

Als Nachhaltigkeitsrisiko wird ein Ereignis oder eine Bedingung im Bereich Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung bezeichnet, dessen beziehungsweise deren Eintreten wesentliche negative Auswirkungen auf den Wert der Investition haben könnte. Dabei werden verschiedene Merkmale im Hinblick auf die Umwelt (wie beispielsweise Umweltschutz und Anpassung an den Klimawandel), Soziales (wie beispielsweise die Einhaltung international anerkannter arbeitsrechtlicher Standards (keine Kinder- und Zwangsarbeit, keine Diskriminierung am Arbeitsplatz) und Menschenrechte) und Unternehmensführung (wie beispielsweise Maßnahmen zur Verhinderung von Korruption und Bilanzfälschung) analysiert. Dabei werden die Risiken, die sich insbesondere aus den Folgen des Klimawandels ergeben können oder die Verletzung international anerkannter Richtlinien, einer besonderen Prüfung unterworfen. Zu den international anerkannten Richtlinien zählen insbesondere die zehn Prinzipien des Global Compact der Vereinten Nationen.

Zu den relevanten finanziellen Risiken zählen insbesondere das
- Marktpreisrisiko
- Adressausfallrisiko (Kreditrisiko)
- Liquiditätsrisiko

Diese sowie weitere finanzielle Risiken werden im Rahmen der traditionellen Wertpapieranalyse, die Teil des Investmentprozesses ist, vor der Anlageentscheidung geprüft. Die Prüfung erfolgt anhand von Bilanzkennzahlen, Kennzahlen der Gewinn- und Verlustrechnung oder fundamentaler Bilanz- und Unternehmensanalyse. Darüber hinaus identifiziert und berücksichtigt die Gesellschaft bei ihren Investmententscheidungen im Rahmen des Portfolio- und Risikomanagements auch Nachhaltigkeitsrisiken. Zudem wirken Nachhaltigkeitsrisiken auf die gängigen Risikoarten wie z.B. Marktrisiko, Liquiditätsrisiko, Kontrahentenrisiko und operationelles Risiko ein.

Weitere Informationen zum Einbezug von Nachhaltigkeitsrisiken in die Investmentprozesse der Gesellschaft einschließlich der Aspekte der Organisation, des Risikomanagements und der Unternehmensführung solcher Prozesse sowie zu den Strategien zur Feststellung und Gewichtung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen und den Maßnahmen zum Umgang mit diesen sowie Angaben zur Mitwirkungspolitik (Engagement) können Sie dem Internet unter https://www.lbbw-am.de/unser-ansatz/leitlinien entnehmen.

Die Berücksichtigung von Risiken, die sich in den Bereichen Umwelt, Soziales oder Unternehmensführung ergeben können (Nachhaltigkeitsrisiken), kann sich positiv oder negativ auf die Rendite des Fonds auswirken. Das Ziel der Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsrisiken im Investmentprozess liegt darin, Nachhaltigkeitsrisiken zu minimieren und negative Renditeauswirkungen frühzeitig zu erkennen. Die Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsfaktoren kann langfristig einen wesentlichen Einfluss auf die Wertentwicklung einer Investition haben. Emittenten mit mangelhaften Nachhaltigkeitsstandards können beispielsweise anfälliger für Ereignis-, Reputations-, Regulierungs-, Klage- und Technologierisiken sein. Das Eintreten dieser Risiken kann zu einer negativen Bewertung der Investition führen, die wiederum Auswirkungen auf die Rendite des Fonds haben kann.

Die Gesellschaft berücksichtigt zudem die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ - „PAI“) im Rahmen ihres allgemeinen Investmentprozesses. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren werden dabei Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung verstanden. Die hierbei verwendeten PAI-Indikatoren, welche nachteilige Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren anzeigen können, beziehen sich auf die Bereiche Treibhausgasemissionen, Biodiversität, Wasser, Abfall sowie Soziales und Beschäftigung. Investitionsentscheidungen können negative – wesentliche oder wahrscheinlich wesentliche – Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren hervorrufen, dazu beitragen oder direkt damit verbunden sein. Unter den wichtigsten nachteiligen Auswirkungen sind diejenigen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen zu verstehen, die negative Auswirkungen auf die Nachhaltigkeitsfaktoren haben. Die Gesellschaft hat interne Prozesse zur Wahrung der Sorgfaltspflicht eingerichtet, um den wichtigsten negativen Auswirkungen der Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren im Hinblick auf Ziele, Anlagestrategien und Risikolimits der Fonds Rechnung zu tragen.

Die Grundsätze zur Mitwirkungs- und Abstimmungspolitik beschreibt unsere Prinzipien zur aktiven und verantwortungsvollen Ausübung der Aktionärsrechte („Engagement“) bei der Erfüllung unserer treuhänderischen Verpflichtungen. Unter der aktiven und verantwortungsvollen Ausübung der Aktionärsrechte verstehen wir insbesondere die Wahrnehmung der Stimmrechte auf Hauptversammlungen („Proxy Voting“) und den aktiven Unternehmensdialog. Engagement bzw. Stimmrechtsausübung üben wir für alle unsere Assets aus – unabhängig davon, ob diese in nachhaltigen oder nicht nachhaltigen Fonds enthalten sind. Aktive Wahrnehmung der Aktionärsrechte unserer Anleger ist für uns ein wesentliches Element unserer Treuhänderfunktion. Hierzu gehört die aktive Ausübung der Stimmrechte auf Hauptversammlungen („Proxy Voting“) für einen wachsenden Teil unseres verwalteten Aktienvermögens und der konstruktive Unternehmensdialog. Regelmäßige Unternehmensdialoge nehmen für uns einen großen Stellenwert zur qualifizierten Beurteilung in unseren Analyseprozessen und zum konstruktiven Austausch bei wichtigen Themen ein. In Zukunft wollen wir den Dialog mit den Unternehmen noch weiter intensivieren und hierbei verstärkt ESG-Kriterien berücksichtigen. Die Engagementaktivitäten der Gesellschaft führen nach unserer Erfahrung zu einer erhöhten Transparenz im Umgang mit den Unternehmen. In der Mitwirkungspolitik unterscheiden wir zwischen drei Arten mit den Portfoliounternehmen zu kommunizieren: direkter Unternehmensdialog, gemeinschaftliches Engagement und, das outgesourcte, Service Provider Engagement.

Die Abstimmungspolitik der Gesellschaft orientiert sich an den jeweils aktuellen Analyse-Leitlinien für Hauptversammlungen (ALHV) des Bundesverbands Investment und Asset Management e.V. (BVI) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK). In Ergänzung berücksichtigen wir das Gesetz zur Umsetzung der zweiten Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II), die Leitlinien für eine nachhaltige Vorstandsvergütung sowie anerkannte Umwelt- und Sozialstandards. Für das Ausland orientiert sich die Gesellschaft an der internationalen Abstimmungsrichtlinie von IVOX Glass Lewis. Im Rahmen unserer Abstimmungspolitik versuchen wir, auf eine auf nachhaltige Wertschöpfung ausgerichtete Unternehmensführung hinzuwirken. Dafür benutzen wir alle uns zur Verfügung stehenden Stimmrechte, um eine möglichst hohe Wirkung zu erzielen. Dem entsprechend unterscheiden wir nicht die Stimmrechtsanzahl in Nachhaltigkeits- und Nicht-Nachhaltigkeitsfonds. Die Ergebnisse der Mitwirkungs- und Abstimmungspolitik werden mindestens einmal jährlich offengelegt. Die Leitlinien und jährlichen Berichte sind verfügbar unter: https://www.lbbw-am.de/ueber-uns/corporate-governance/mitwirkungs-und-abstimmungspolitik.

Ein Referenzwert zur Erreichung der durch den Fonds beworbenen ökologischen und/oder sozialen Merkmale wurde nicht bestimmt.

Im Downloadbereich finden Sie den aktuellen Verkaufsprospekt einschließlich dem Anhang II gemäß den technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungs-Verordnung (Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288) und die regelmäßigen Berichte einschließlich dem Anhang IV gemäß den technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungs-Verordnung (Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288).

Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Fondsanteilen sind das Basisinformationsblatt, der Verkaufsprospekt sowie der letzte Jahres- bzw. Halbjahresbericht des Fonds.

10.03.2021: Initiale Veröffentlichung

01.08.2022: Berücksichtigung von PAIs in der ESG-Strategie

01.01.2023: Umsetzung der technischen Regulierungsstandards (RTS) zur Offenlegungs-Verordnung (Delegierten Verordnung (EU) 2022/1288)

01.07.2023: Änderung der Besonderen Anlagebedingungen und Aufnahme eines Mindestanteils an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung

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