Alternative Sachwerte
Anlage-Vehikel
Alternative Sachwerte
Wir sind professioneller Partner für Banken und Sparkassen rund um das Thema Alternative Sachwertinvestments. Alternative Sachwertinvestments (auch: „geschlossene Alternative Investmentfonds - AIF“) sind eine Form der langfristigen gemeinschaftlichen Kapitalanlage in Sachwerte. Seit dem 22. Juli 2013 gelten für diese Form der Kapitalanlage die hohen Zulassungsvoraussetzungen und Bestimmungen des Kapitalanlagegesetzbuches.
Unter dem Begriff Alternative Sachwertinvestments summieren sich folgende Vermögensgegenstände: Immobilien im In- und Ausland (z. B. Bürogebäude, Shopping-Center oder Wohnungen), Transport (z. B. Flugzeuge, Luftfahrzeugbestand- oder -ersatzteile), Energie und Infrastruktur (z. B. Photovoltaik-, Wind- oder Wasserkraftanlagen, Schienenverkehr und Kabelnetze) und Private Equity (außerbörsliche Unternehmensbeteiligungen).
Der direkte Zugang zu diesen Vermögensgegenständen ist überwiegend nur mit größeren Anlagesummen möglich. Deshalb können sich in der Regel nur professionelle Investoren (z. B. Versicherungen, Pensionsfonds etc.) daran beteiligen. Um solche Anlageobjekte auch für Privatanleger zugänglich zu machen, gibt es Alternative Sachwertinvestments. Diese bieten die Möglichkeit, bereits ab 20.000 EUR in nicht risikogemischte und ab 10.000 EUR in risikogemischte Sachwertinvestments zu investieren. Als »risikogemischt« werden Sachwertinvestments bewertet, bei denen entweder mindestens drei unterschiedliche Anlageobjekte innerhalb eines Investitionskonzepts vereint oder die Ausfallrisiken auf mindestens drei Adressen verteilt sind (beispielsweise ist auch ein Einkaufszentrum mit vielen Mietern risikogemischt). Sachwertinvestments, die diese Voraussetzungen mangels ausreichender Streuung der Anlageobjekte oder ausreichender Mieteranzahl nicht erfüllen, gelten als »nicht risikogemischt«.
Ziel der Unterscheidung zwischen risikogemischten und nicht risikogemischten Sachwertinvestments ist es, dem Anleger vor der Investition zu verdeutlichen, ob die Anlage ein Mindestmaß an Sicherheit durch Streuung bietet. Ist diese Streuung nicht bereits auf Ebene des geplanten Investitionskonzepts (risikogemischte Fonds) realisierbar, kann individuell anhand von mehreren nicht risikogemischten Investitionskonzepten auf Anlegerebene eine Risikostreuung erreicht werden.