Wenn Sie un­se­re Web­sei­te nut­zen, wer­den wir nur die not­wen­di­gen Coo­kies ein­set­zen, um die Funk­tio­na­li­tät un­se­rer Web­sei­te ga­ran­tie­ren kön­nen. In allen an­de­ren Fäl­len bit­ten wir Sie um Ihre Ein­wil­li­gung. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu Coo­kies er­hal­ten Sie in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

Es­sen­zi­ell

Diese Coo­kies sind für den Be­trieb der Seite un­be­dingt not­wen­dig und er­mög­li­chen bei­spiels­wei­se si­cher­heits­re­le­van­te Funk­tio­na­li­tä­ten. Die Web­sei­te kann ohne diese Coo­kies nicht rich­tig funk­tio­nie­ren.

Sta­tis­tik

Um unser An­ge­bot und un­se­re Web­sei­te wei­ter zu ver­bes­sern, er­fas­sen wir an­ony­mi­sier­te Daten für Sta­tis­ti­ken und Ana­ly­sen. Mit­hil­fe die­ser Coo­kies kön­nen wir bei­spiels­wei­se die Be­su­cher­zah­len und -​verhalten für un­se­re Web­sei­te er­mit­teln, um un­se­re In­hal­te und An­ge­bo­te zu op­ti­mie­ren.

Mar­ke­ting

Coo­kies für Mar­ke­ting­zwe­cke wer­den ge­nutzt, um ge­ziel­ter für den Nut­zer re­le­van­te und an seine In­ter­es­sen an­ge­pass­te Wer­be­an­zei­gen aus­zu­spie­len. Sie wer­den au­ßer­dem dazu ver­wen­det, die Er­schei­nungs­häu­fig­keit einer An­zei­ge zu be­gren­zen und die Ef­fek­ti­vi­tät von Wer­be­kam­pa­gnen zu mes­sen.

LBBW Rentenfonds Euro

LBBW Rentenfonds Euro

LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH
Stuttgart

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des OGAW-Sondervermögens mit der Bezeichnung

LBBW Rentenfonds Euro
(WKN: 848068 / ISIN: DE0008480682)

Bekanntmachung der Änderung der Besonderen Anlagebedingungen


Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (GZ: WA 44-Wp 6100-10105496-2019/0004) vom 04.10.2019 werden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) und die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des oben genannten OGAW-Sondervermögens neu gefasst. Die Änderungen sind unter anderem auf Grund der Angleichung der Kostenklauseln an die „Musterbausteine für Kostenklauseln offener Publikumsinvestmentvermögen (ohne Immobilien-Sondervermögen)“ der BaFin erforderlich.

Dabei werden bei dem o.g. Sondervermögen Änderungen unter anderem in den Kosten und in den Anlagegrundsätzen und Anlagegrenzen vorgenommen. Nachfolgend erläutern wir Ihnen wesentliche Änderungen im Einzelnen. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Anpassungen in den AABen und BABen vorgenommen.

Die ausführlichen Anlegerinformationen finden Sie hier »

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