Mit dem zum 1. Januar 2018 in Kraft tretenden Investmentsteuerreformgesetz steht ein komplexer Systemwechsel in der Besteuerung von Investmentvermögen an. Deutsche Investmentfonds müssen dann künftig auf bestimmte inländische Erträge Steuern in Höhe von 15 Prozent aus dem Fondsvermögen zahlen. Das ist neu – denn bislang werden nur die Anleger besteuert, aber nicht die Fonds. Zu versteuern sind von den Fonds künftig Dividenden, Mieterträge und Gewinne aus dem Verkauf von Immobilien, falls diese Einkünfte aus Deutschland stammen.
Hier erhalten Sie einen schnellen Überblick über generelle Auswirkungen und Maßnahmen bei unseren Investmentfonds.