Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Mindestausschlüsse für Unternehmen
Der Fonds darf nicht in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Sonstige Anlageinstrumente von Unternehmen investieren sowie Bankguthaben bei Kreditinstituten angelegt werden, die folgende Schwellen in den nachfolgenden Bereichen überschreiten
- Unternehmen, die an Aktivitäten im Zusammenhang mit geächteten Waffen beteiligt sind;
- Unternehmen, die am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind;
Unternehmen mit Verstößen gegen die Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen werden gemäß Anlagestrategie ausgeschlossen;
- Unternehmen, die 1 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle erzielen;
- Unternehmen, die 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Erdöl erzielen;
- Unternehmen, die 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen erzielen;
- Unternehmen, die 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.
Außerdem werden im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie nachfolgend beschriebene Ausschlüsse für mindestens 80 Prozent des Wertes des Fonds angewendet.
Weitere Ausschlüsse für Unternehmen und Staaten
Hierbei darf der Fonds derzeit nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Unternehmen investieren, die
- 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Verstromung von Kohle,
- 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen durch Hydraulic Fracturing (Fracking) bzw. an der Gewinnung und Verarbeitung von Ölsanden,
- 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie),
- 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter,
- 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit zivile Schusswaffen
generieren.
Außerdem darf der Fonds derzeit nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, die
- nach dem Freedom-House-Index schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte aufweisen, d.h. als „unfrei“ („not free“) eingestuft werden;
- das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention) nicht unterzeichnet haben;
- Kontroversen im Bereich der Kinderarbeit aufweisen;
- gegen das Klima-Übereinkommen von Paris (COP-21) verstoßen;
- nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen und somit schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie und Menschenrechte begehen;
- erhebliche Einschränkungen im Bereich der Menschenrechte aufweisen;
- keinen angemessenen Schutz für Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Mindestlöhne und Arbeitszeiten, bieten.
Der Fonds verfolgt eine normbasierte Strategie. Der normative Rahmen besteht aus den Prinzipien des sogenannten „UN Global Compact“ und den sogenannten OECD-Leitprinzipien. Bei der Beurteilung werden im verwalteten Vermögen unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltverstöße und kontroverse Wirtschaftspraktiken beachtet. Dabei wird in Unternehmen mit schweren Verstößen in den vier Bereichen nicht investiert. Die Einstufung erfolgt anhand einer Kontroversenanalyse durch MSCI mit den möglichen Ausprägungen Fail, Watch List und Pass, wobei Unternehmen mit der Ausprägung Fail ausgeschlossen werden.
Daran anschließend werden die Unternehmen anhand der Sustainable Development Goals (17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – „SDGs“) bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des MSCI SDG Net Alignment Scores, welcher auf den 17 SDGs basiert. Der MSCI SDG Net Alignment Score berücksichtigt dabei, wie sehr Produkte und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens die SDGs positiv bzw. negativ beeinflussen und weist den Impact anhand eines Scores von -10 (schlechteste Ausprägung) bis +10 (beste Ausprägung) aus. Ergänzend zu den oben genannten Ausschlusskriterien darf für den Fonds kein Unternehmen mit einem signifikant negativen Beitrag auf ein oder mehrere Fokus SDGs erworben werden. Für die Beurteilung des signifikant negativen Beitrags hat die Gesellschaft Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung das Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird.
Die folgenden SDGs stehen dabei im Fokus:
- SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
- SDG 10: Weniger Ungleichheiten
- SDG 13: Massnahmen zum Klimaschutz
Für diese SDGs wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass insgesamt ein positiver SDG Nettoscore auf die jeweiligen oben genannten SDGs erreicht wird, indem die Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten entsprechend gesteuert wird.
Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Dienstleister MSCI bezogen werden. Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stehen dabei im Fokus:
- PAI 2: CO2-Fußabdruck
- PAI 3: Treibhausgas (THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird
- PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- PAI 7: Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
- PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden. Entsprechend den SDGs erfolgt dies ebenfalls über die Steuerung der Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten.
Bei den direkten Investitionen in Länder
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. In Staaten, die nach den Maßstäben der Nicht-Regierungsorganisation Freedom House als “unfrei” gelten, wird nicht investiert. Der Freedom House Index hat drei Ausprägungen: „unfrei“, „teilweise frei“ und „frei“.
Für den Fonds wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften. In Unternehmen, die einen Governance Score unter 2,5 (auf einer Skala von 0–10) aufweisen, wird nicht investiert. Zusätzlich wird nicht in Unternehmen investiert, die den PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen) verletzen.