Beschwerdemanagement und Anlegerrechte
Unser Service
Beschwerdemanagement und Anlegerrechte
Informationen zu Beschwerden
Wenn Sie mit uns einmal nicht zufrieden sein sollten, haben Sie jederzeit die Möglichkeit, sich zu beschweren. Feedback verstehen wir als Chance zur Verbesserung. Deshalb würden wir uns freuen, wenn Sie sich an uns wenden.
Hinweise zum Beschwerdeverfahren:
- Wir bearbeiten Ihre Beschwerde unverzüglich. Nach Eingang erhalten Sie zeitnah eine Empfangsbestätigung sowie Informationen zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde.
- Ihre Beschwerde wird auch von unserem innerbetrieblichen Qualitätsmanagement erfasst.
- Die Bearbeitung ist selbstverständlich kostenfrei.
- Die im Zusammenhang mit einer Beschwerde übermittelten personenbezogenen Daten speichern und verwenden wir ausschließlich zur Bearbeitung Ihrer Beschwerde sowie zur Erfüllung gesetzlicher Aufbewahrungspflichten und zur Wahrung unserer eventuellen Darlegungsobliegenheiten.
Zusammenfassung der Anlegerrechte
Zur Durchsetzung ihrer Rechte können Anleger den Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten beschreiten oder, soweit ein solches zur Verfügung steht, auch ein Verfahren für alternative Streitbeilegung anstrengen.
Streitbeilegung:
Die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH hat sich zur Teilnahme an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle verpflichtet. Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Vorschriften des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) können Verbraucher die „Ombudsstelle für Investmentfonds“ des BVI Bundesverband Investment und Asset Management e. V., Unter den Linden 42, 10117 Berlin, Telefon: 030 6449046-0, Telefax: 030 6449046-29, E-Mail: info@ombudsstelle-investmentfonds.de, www.ombudsstelle-investmentfonds.de anrufen.
Verbraucher sind natürliche Personen, die in Fonds zu einem Zweck investieren, der überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann, die also zu Privatzwecken handeln.
Bei Streitigkeiten aus der Anwendung der Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuches betreffend Fernabsatzverträge über Finanzdienstleistungen können sich die Beteiligten auch an die Schlichtungsstelle der Deutschen Bundesbank, Postfach 10 06 02, 60006 Frankfurt am Main, Telefon: 069 9566-3232, Telefax: 069 709090-9901, E-Mail: schlichtung@bundesbank.de, www.bundesbank.de wenden.
Bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit Kaufverträgen oder Dienstleistungsverträgen, die auf elektronischem Weg zustande gekommen sind, können sich Verbraucher auch an die Online-Streitbeilegungsplattform der EU wenden (www.ec.europa.eu/consumers/odr). Als Kontaktadresse der LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH kann dabei folgende E-Mail-Adresse angegeben werden: beschwerde@lbbw-am.de. Die Plattform ist selbst keine Streitbeilegungsstelle, sondern vermittelt den Parteien lediglich den Kontakt zu einer zuständigen nationalen Schlichtungsstelle.
Außerdem können Sie sich jederzeit wegen behaupteter Verstöße gegen das KAGB bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), Graurheindorfer Straße 108, 53117 Bonn, Telefon: 0228 4108-0, Telefax: 0228 4108-1550, E-Mail: poststelle@bafin.de, www.bafin.de beschweren.
Das Recht, die Gerichte anzurufen, bleibt von einem Streitbeilegungsverfahren unberührt.
Widerrufsrecht bei Kauf außerhalb der ständigen Geschäftsräume
Kommt der Kauf von Anteilen an einem Fonds aufgrund mündlicher Verhandlungen außerhalb der ständigen Geschäftsräume desjenigen zustande, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt hat, so hat der Käufer das Recht, seine Kauferklärung in Textform und ohne Angabe von Gründen innerhalb einer Frist von zwei Wochen zu widerrufen. Über das Recht zum Widerruf wird der Käufer in der Durchschrift bzw. Kaufabrechnung belehrt. Das Widerrufsrecht besteht auch dann, wenn derjenige, der die Anteile verkauft oder den Verkauf vermittelt, keine ständigen Geschäftsräume hat. Ein Widerrufsrecht besteht nicht, wenn der Verkäufer nachweist, dass entweder der Käufer keine natürliche Person ist, die das Rechtsgeschäft zu einem Zweck abschließt, der nicht ihrer beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (Verbraucher), oder es zur Verhandlung auf Initiative des Käufers gekommen ist, d.h. er den Käufer zu den Verhandlungen aufgrund vorhergehender Bestellung des Käufers aufgesucht hat. Bei Verträgen, die ausschließlich über Fernkommunikationsmittel (z.B. Briefe, Telefonanrufe, E-Mails) zustande gekommen sind (Fernabsatzverträge), besteht kein Widerrufsrecht.
Kollektive Rechtsdurchsetzung:
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie auch die Möglichkeit sich an einem kollektiven Rechtsschutzverfahren wie der Musterfeststellungsklage gemäß § 606 Zivilprozessordnung (ZPO) oder an einem Kapitalanlegermusterverfahren nach Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) zu beteiligen.