Hinweisgebersystem
Corporate Governance
Hinweisgebersystem
Vertrauen ist die Basis für Zusammenarbeit
Zu einer transparenten und ehrlichen Unternehmenskultur gehört die Einhaltung von gesetzlichen und gesellschaftlichen Normen. Grundlage hierfür ist ein ethisch einwandfreies Handeln des Aufsichtsgremiums, der Geschäftsführung, der Führungskräfte und aller Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Als Richtschnur für das korrekte Verhalten dient der Code of Conduct, der Verhaltens- und Ethikkodex der LBBW Asset Management, den wir Ihnen auf Wunsch gerne zukommen lassen.
Hinweise melden
Mitarbeiter, Kunden und Geschäftspartner der LBBW Asset Management können vertraulich Hinweise auf unrechtmäßiges Verhalten und strafbare Handlungen (z. B. Betrug, Diebstahl, Bestechung, Unterschlagung, Geldwäsche, Insiderhandel, Marktmissbrauch) und Verstöße gegen das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (Hinweise auf menschenrechtliche und umweltbezogene Risiken und Pflichtverletzungen) an den Ombudsmann der LBBW Asset Management übermitteln.
Der Ombudsmann der LBBW Asset Management
Der Ombudsmann nimmt diese Hinweise auf verdächtige Sachverhalte entgegen, prüft diese und berät den Hinweisgeber zum weiteren Vorgehen kostenfrei. Er gewährleistet Diskretion und Anonymität und gibt Informationen und Identität des Hinweisgebers nur mit dessen ausdrücklicher Zustimmung an den Compliance Beauftragten der LBBW Asset Management weiter.
Kontaktdaten Ombudsmann
Rechtsanwalt Arndt Brillinger
Schubertstr. 2
76185 Karlsruhe
Fon: 0721 – 91 54 65 65 (erreichbar von 8.00 bis 17.00 Uhr)
Fax: 0721 – 91 54 65 80
Mail: lbbw-am@brillinger-rechtsanwaelte.eu