Transaktionskosten
Corporate Governance
Transaktionskosten
Verfahren zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Transaktionskosten
Wir haben unter Beachtung der BVI Wohlverhaltensregeln Maßnahmen ergriffen, um die Anleger vor unnötigen und rücknahmebedingten Transaktionskosten zu schützen.
Für jedes Publikums-Sondervermögen wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagestrategie, der vorgehaltenen Liquidität und des Volumens von Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen ein Schwellenwert für die Transaktionshäufigkeit festgelegt.
Dieser Schwellenwert wird mit der Portfolioumschlagsrate (PTR) überwacht. Diese bildet die im Fonds getätigten Transaktionen ab und wird mittels der anerkannten Methode auf Basis der Inhalte der Prüfungsberichte für Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen (InvPrüfbV) berechnet (Anlage 2 zu § 25 Absatz 1 Nr. 14). Die PTR wird seit dem 01. Januar 2011 berechnet.
Die Geschäftsführung wird monatlich über die Auslastung des Schwellenwertes informiert. Bei Überschreitung des Schwellenwertes erfolgt eine Analyse der Ursache für die Überschreitung. Die Einleitung von weiteren Maßnahmen bei Überschreiten des Schwellenwertes wird unter Einbeziehung der Geschäftsführung vorgenommen.
Weiterhin wenden wir im Rahmen der Umsetzung der InvMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften) Verfahren an, um die Vorhaltung einer ausreichenden Liquidität unter Berücksichtigung der Ausgabe und Rücknahme der Anteile sicherzustellen.