Wenn Sie un­se­re Web­sei­te nut­zen, wer­den wir nur die not­wen­di­gen Coo­kies ein­set­zen, um die Funk­tio­na­li­tät un­se­rer Web­sei­te ga­ran­tie­ren kön­nen. In allen an­de­ren Fäl­len bit­ten wir Sie um Ihre Ein­wil­li­gung. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu Coo­kies er­hal­ten Sie in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

Es­sen­zi­ell

Diese Coo­kies sind für den Be­trieb der Seite un­be­dingt not­wen­dig und er­mög­li­chen bei­spiels­wei­se si­cher­heits­re­le­van­te Funk­tio­na­li­tä­ten. Die Web­sei­te kann ohne diese Coo­kies nicht rich­tig funk­tio­nie­ren.

Sta­tis­tik

Um unser An­ge­bot und un­se­re Web­sei­te wei­ter zu ver­bes­sern, er­fas­sen wir an­ony­mi­sier­te Daten für Sta­tis­ti­ken und Ana­ly­sen. Mit­hil­fe die­ser Coo­kies kön­nen wir bei­spiels­wei­se die Be­su­cher­zah­len und -​verhalten für un­se­re Web­sei­te er­mit­teln, um un­se­re In­hal­te und An­ge­bo­te zu op­ti­mie­ren.

Mar­ke­ting

Coo­kies für Mar­ke­ting­zwe­cke wer­den ge­nutzt, um ge­ziel­ter für den Nut­zer re­le­van­te und an seine In­ter­es­sen an­ge­pass­te Wer­be­an­zei­gen aus­zu­spie­len. Sie wer­den au­ßer­dem dazu ver­wen­det, die Er­schei­nungs­häu­fig­keit einer An­zei­ge zu be­gren­zen und die Ef­fek­ti­vi­tät von Wer­be­kam­pa­gnen zu mes­sen.

Transaktionskosten

Corporate Governance

Transaktionskosten

Verfahren zur Vermeidung von Beeinträchtigungen durch Transaktionskosten

Wir haben unter Beachtung der BVI Wohlverhaltensregeln Maßnahmen ergriffen, um die Anleger vor unnötigen und rücknahmebedingten Transaktionskosten zu schützen.

Für jedes Publikums-Sondervermögen wird unter Berücksichtigung der jeweiligen Anlagestrategie, der vorgehaltenen Liquidität und des Volumens von Ausgaben und Rücknahmen von Anteilen ein Schwellenwert für die Transaktionshäufigkeit festgelegt.

Dieser Schwellenwert wird mit der Portfolioumschlagsrate (PTR) überwacht. Diese bildet die im Fonds getätigten Transaktionen ab und wird mittels der anerkannten Methode auf Basis der Inhalte der Prüfungsberichte für Kapitalanlagegesellschaften, Investmentaktiengesellschaften und Sondervermögen (InvPrüfbV) berechnet (Anlage 2 zu § 25  Absatz 1 Nr. 14). Die PTR wird seit dem 01. Januar 2011 berechnet.

Die Geschäftsführung wird monatlich über die Auslastung des Schwellenwertes informiert. Bei Überschreitung des Schwellenwertes erfolgt eine Analyse der Ursache für die Überschreitung. Die Einleitung von weiteren Maßnahmen bei Überschreiten des Schwellenwertes wird unter Einbeziehung der Geschäftsführung vorgenommen.

Weiterhin wenden wir im Rahmen der Umsetzung der InvMaRisk (Mindestanforderungen an das Risikomanagement für Investmentgesellschaften) Verfahren an, um die Vorhaltung einer ausreichenden Liquidität unter Berücksichtigung der Ausgabe und Rücknahme der Anteile sicherzustellen.

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