Rücknahmeaussetzungen
Investmentfonds mit Zielfonds deren Anteilsrücknahme ausgesetzt wurde.
Momentan liegen keine Rücknahmeaussetzungen vor.
Bei dieser Information handelt es sich um Werbematerial.
Die enthaltenen Angaben stellen keine Anlageberatung und kein Angebot zu Kauf oder
Verkauf, sondern lediglich eine zusammenfassende Kurzdarstellung der wesentlichen
Merkmale des Fonds dar.
Diese Information kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
Allein verbindliche Grundlage für den Erwerb von Investmentanteilen sind das Basisinformationsblatt und der Verkaufsprospekt mit den Anlagebedingungen, ergänzt durch
den jeweils letzten Jahres- und/oder Halbjahresbericht des jeweiligen Fonds, jeweils in ihrer aktuell gültigen Fassung.
Diese Unterlagen erhalten Sie in elektronischer oder gedruckter Form in deutscher
Sprache kostenlos bei unseren Vertriebspartnern oder bei der LBBW Asset Management
Investmentgesellschaft mbH, Fritz-Elsas-Str. 31, 70174 Stuttgart, E-Mail: info@LBBW-AM.de bzw.
unter www.LBBW-AM.de. Darüber hinaus können diese Unterlagen kostenlos beim Schweizer
Vertreter, ACOLIN Fund Services AG, Stadelhoferstrasse 18, 8001 Zürich, www.acolin.ch und der
Zahlstelle in der Schweiz, Frankfurter Bankgesellschaft (Schweiz) AG, Börsenstrasse 16,
Postfach, 8022 Zürich bezogen werden. Darüber hinaus können diese Unterlagen kostenlos
beim Vertreter in Österreich, Erste Bank der österreichischen Sparkassen AG in 1010 Wien,
Brandstätte 7-9, www.erstebank.at bezogen werden.
Die Angaben und alle Meinungsaussagen, welche lediglich unsere aktuelle Einschätzung
zum Zeitpunkt der Erstellung wiedergeben, können sich jederzeit ohne vorherige
Ankündigung ändern.
Die ausgegebenen Anteile dieses Fonds dürfen nur in solchen Rechtsordnungen zum
Kauf angeboten oder verkauft werden, in denen ein solches Angebot oder ein solcher
Verkauf zulässig ist. Insbesondere dürfen die Anteile dieses Fonds weder innerhalb
der USA noch an oder für Rechnung von US-Personen zum Kauf angeboten oder an diese verkauft werden.
US-Personen sind u.a. Personen, die Staatsangehörige der USA sind oder dort ihren
Wohnsitz haben und/oder dort steuerpflichtig sind. Daneben darf dieses Dokument
und die in ihm enthaltenden Informationen nicht in den USA verbreitet werden.
Die Verbreitung und Veröffentlichung dieses Dokumentes sowie das Angebot oder ein
Verkauf der Anteile können auch in anderen Rechtsordnungen Beschränkungen unterworfen sein.
Bei der Ermittlung des Zwischengewinns wurde nach § 9 Satz 2 InvStG verfahren.
Quelle Kennzahlen/Preise: eigene Berechnungen.