Ausführungsplätze
Corporate Governance
Ausführungsplätze
Bericht über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze
Wir veröffentlichten zum 30. April 2024 den Bericht über die fünf wichtigsten Ausführungsplätze, um unsere professionellen Kunden im Sinne des Wertpapierhandelsgesetzes über die von uns gewählten Ausführungsplätze zu informieren. Dieser Bericht basiert auf den Vorgaben der am 03. Januar 2018 in Kraft getretenen delegierten Verordnung (EU) 2017/576 und richtet sich an Kunden, für die wir die Finanzportfolioverwaltung nach § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 bzw. Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 des Kapitalanlagegesetzbuchs erbringen. Dabei handelt es sich um Kunden in der Vermögensverwaltung eines Direktbestands sowie um Kapitalverwaltungsgesellschaften von Sondervermögen, für welche wir als externer Asset Manager fungieren.
Dem Bericht können Informationen zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen, gemessen am Handelsvolumen des vorangehenden Kalenderjahres, gegliedert nach Kategorien von Finanzinstrumenten und Ausführungswegen, entnommen werden. Die Angaben bestehen dabei jeweils aus einer Tabelle, welche die prozentuale Verteilung des Handelsvolumens auf die Ausführungsplätze beschreibt sowie aus einer begleitenden Zusammenfassung der Auswertungen als Fließtext.
Um eine maschinelle Auswertung der Berichte zu ermöglichen, wird der Tabellenteil des Berichts auch als separate .csv-Datei ohne begleitenden Fließtext zur Verfügung gestellt.
Zu Vergleichszwecken stellen wir jeweils auch den Bericht der vorletzten Berichtsperiode zur Verfügung.
Die Europäische Aufsichtsbehörde für Finanzmarktinfrastrukturen (ESMA), die EU-weite Finanzaufsicht, hat eine Erklärung veröffentlicht, das gemäß dem überarbeiteten MiFID II/MiFIR-Rahmenwerk Investmentgesellschaften nicht mehr verpflichtet sind, jährlich detaillierte Informationen zu den Handelsplätzen und zur Ausführungsgüte durch RTS28-Berichte abzugeben. Da die BaFin die ESMA-Auslegung ebenfalls unterstützt, wird die LBBW Asset Management Investmentgesellschaft mbH dem folgen und die Angaben zu den fünf wichtigsten Ausführungsplätzen ab sofort nicht mehr erstellen bzw. veröffentlichen.