Wenn Sie un­se­re Web­sei­te nut­zen, wer­den wir nur die not­wen­di­gen Coo­kies ein­set­zen, um die Funk­tio­na­li­tät un­se­rer Web­sei­te ga­ran­tie­ren kön­nen. In allen an­de­ren Fäl­len bit­ten wir Sie um Ihre Ein­wil­li­gung. Wei­te­re In­for­ma­tio­nen zu Coo­kies er­hal­ten Sie in un­se­rer Da­ten­schutz­er­klä­rung.

Es­sen­zi­ell

Diese Coo­kies sind für den Be­trieb der Seite un­be­dingt not­wen­dig und er­mög­li­chen bei­spiels­wei­se si­cher­heits­re­le­van­te Funk­tio­na­li­tä­ten. Die Web­sei­te kann ohne diese Coo­kies nicht rich­tig funk­tio­nie­ren.

Sta­tis­tik

Um unser An­ge­bot und un­se­re Web­sei­te wei­ter zu ver­bes­sern, er­fas­sen wir an­ony­mi­sier­te Daten für Sta­tis­ti­ken und Ana­ly­sen. Mit­hil­fe die­ser Coo­kies kön­nen wir bei­spiels­wei­se die Be­su­cher­zah­len und -​verhalten für un­se­re Web­sei­te er­mit­teln, um un­se­re In­hal­te und An­ge­bo­te zu op­ti­mie­ren.

Mar­ke­ting

Coo­kies für Mar­ke­ting­zwe­cke wer­den ge­nutzt, um ge­ziel­ter für den Nut­zer re­le­van­te und an seine In­ter­es­sen an­ge­pass­te Wer­be­an­zei­gen aus­zu­spie­len. Sie wer­den au­ßer­dem dazu ver­wen­det, die Er­schei­nungs­häu­fig­keit einer An­zei­ge zu be­gren­zen und die Ef­fek­ti­vi­tät von Wer­be­kam­pa­gnen zu mes­sen.

IVV Strategie Dynamik und IVV Strategie Ertrag - Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen

IVV Strategie Dynamik und IVV Strategie Ertrag - Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen

Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger der Sonstigen Sondervermögen

IVV Strategie Dynamik (A2PR6N/DE000A2PR6N5)
IVV Strategie Ertrag (A2PR6P/DE000A2PR6P0)

Bekanntmachung der Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen

Die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) und Besonderen Anlagebedingungen (BABen) der o.g. Sonstigen Sondervermögen werden an die Rechtslage ab 01.01.2023 bezüglich der Basisinformationsblätter im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.11.2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) (PRIIPs-Verordnung) neu gefasst. Die wesentlichen Anlegerinformationen werden durch das Basisinformationsblatt gemäß PRIIPs-Verordnung ersetzt. Die Bezugnahmen auf die „wesentlichen Anlegerinformationen“ werden daher durch solche auf „Basisinformationsblätter“ ersetzt.

Die ausführlichen Anlegerinformationen finden Sie hier.

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