Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des OGAW-Sondervermögens
LBBW Internet der Zukunft I (A3C4PD/DE000A3C4PD3)
LBBW Internet der Zukunft R (A3C4PC/DE000A3C4PC5)
Bekanntmachung der Änderung der Allgemeinen und Besonderen Anlagebedingungen
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, WA 56-Wp 6100-dEU-70164773-2022/0004) werden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) und Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des o.g. OGAW-Sondervermögens geändert.
Die AABen und BABen des o.g. OGAW-Sondervermögens werden unter anderem an die Rechtslage ab 01.01.2023 bezüglich der Basisinformationsblätter im Sinne der Verordnung (EU) Nr. 1286/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 26.11.2014 über Basisinformationsblätter für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIP) (PRIIPs-Verordnung) neu gefasst. Die wesentlichen Anlegerinformationen werden durch das Basisinformationsblatt gemäß PRIIPs-Verordnung ersetzt. Die Bezugnahmen auf die „wesentlichen Anlegerinformationen“ werden daher durch solche auf „Basisinformationsblätter“ ersetzt.
Die ausführlichen Anlegerinformationen finden Sie hier.