Basisinformationsblatt ersetzt die Wesentlichen Anlegerinformationen
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Basisinformationsblatt ersetzt die Wesentlichen Anlegerinformationen
Seit dem 1. Januar 2023 müssen Kapitalverwaltungsgesellschaften (KVGen) für ihre Investmentvermögen, die an Privatanleger und semi-professionelle Anleger vertrieben werden, ein sog. PRIIPs-Basisinformationsblatt erstellen.
Basisinformationsblätter müssen neben dem Namen des Produkts, den Name des PRIIP-Herstellers sowie Informationen zu Art, Laufzeit, Zielen und Kleinanleger-Zielgruppen beinhalten. Auch müssen sie mögliche Risiken und Renditeaussichten zusammenfassen und darüber aufklären, was bei möglichen Auszahlungsschwierigkeiten der PRIIP-Hersteller für die Anleger geschieht. Das Basisinformationsblatt muss darüber hinaus auch über die laufenden Kosten und ihre genaue Zusammensetzung aufklären. Es muss Angaben zur empfohlenen Haltedauer enthalten und erklären, ob und unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, Geld aus dem Anlageprodukt zu entnehmen. Informationen über Beschwerdemöglichkeiten müssen ebenfalls geliefert werden.
Die Basisinformationsblätter finden Sie in den jeweiligen Fondsprofilen und in unserem Prospektcenter.