Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Ausschlüsse für Unternehmen und Staaten:
Der Fonds darf nicht in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Sonstige Anlageinstrumente von Unternehmen investieren sowie Bankguthaben bei Kreditinstituten angelegt werden, die
- an Aktivitäten im Zusammenhang mit umstrittenen Waffen beteiligt sind;
- am Anbau und der Produktion von Tabak beteiligt sind;
- gegen die Grundsätze der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen (UNGC) oder die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen verstoßen;
- 1 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, dem Abbau, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Stein- und Braunkohle erzielen;
- 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb oder der Veredelung von Erdöl erzielen;
- 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung oder dem Vertrieb von gasförmigen Brennstoffen erzielen;
- 50 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Stromerzeugung mit einer THG-Emissionsintensität von mehr als 100 g CO2 e/kWh erzielen.
Außerdem werden im Rahmen der nachhaltigen Anlagestrategie nachfolgend beschriebene Ausschlüsse für mindestens 80 Prozent des Wertes des Fonds angewendet. Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
zunächst darin, dass Investitionen in folgende Unternehmen ausgeschlossen werden:
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Verstromung von Kohle erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, dem Vertrieb, der Verstromung oder der Veredelung von Erdöl erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Exploration, der Förderung, der Herstellung, der Verstromung oder dem Vertrieb von Gas erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen durch Hydraulic Fracturing (Fracking) oder Gewinnung und Verarbeitung von Ölsanden erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Energiegewinnung durch Kernspaltung (Atomenergie) erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit dem Handel von Tabak erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen aus der Tabakproduktion erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit dem Vertrieb und der Produktion von alkoholischen Getränken erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen aus der Produktion von Spirituosen erzielen,
- Unternehmen, die 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit dem Vertrieb (wie z. B. Verkauf von Lotterietickets) und dem Service (wie z. B. das Design von Glücksspiele- Software oder das Drucken von Lotterietickets) von Glücksspiel erzielen,
- Unternehmen, die 0,30 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Produktion(wie z. B. Betrieb von Kasinos, Rennbahnen, Wettbüros) von Glücksspiel erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen mit der Durchführung und Nachsorge von Abtreibungen erzielen,
- Unternehmen die 0,30 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit der Produktion von Abtreibungsmitteln erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen im Geschäftsfeld Gentechnik erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit dem Vertrieb im Geschäftsfeld Pornographie erzielen,- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen aus der Produktion im Geschäftsfeld Pornographie erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen im Geschäftsfeld Medizinethik (wie z.B. die Stammzellenforschung oder die Sterbehilfe) erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Herstellung oder dem Vertrieb im Geschäftsfeld Rüstungsgüter erzielen,
- Unternehmen, die 5 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen mit zivilen Schusswaffen erzielen.
Die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung umfassen solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.
Zudem darf der Fonds nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, die
- nach dem jährlich erscheinenden Bericht „Freedom in the World“ der Organisation „Freedom House“ schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte aufweisen, d.h. als „unfrei“ („not free“) eingestuft werden,
- das Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Biodiversitätskonvention)nicht unterzeichnet haben,
- Kontroversen im Bereich der Kinderarbeit aufweisen,
- gegen das Pariser-Klima-Übereinkommen (COP-21) verstoßen,
- nach dem Corruption-Perceptions-Index einen Score von weniger als 40 aufweisen,
- die Todesstrafe verhängen,
- die Rede- und Pressefreiheit einschränken,
- erhebliche Einschränkungen im Bereich der Menschenrechte aufweisen,
- keinen angemessenen Schutz für Arbeitnehmer, insbesondere im Hinblick auf Gesundheit, Sicherheit, Mindestlöhne und Arbeitszeiten, bieten,
- einen auf den gesamten Nettostromverbrauch des Landes bezogenen prozentualen Anteil der aus Kernenergie erzeugten Elektrizität von mehr als 10 Prozent ausweisen,
- die das Abkommen zur Nicht-Verbreitung von Atomwaffen nicht unterzeichnet haben.
Der Fonds darf nicht in Wertpapiere, Geldmarktinstrumente und Sonstige Anlageinstrumente von Unternehmen investieren sowie Bankguthaben bei Kreditinstituten anlegen, die gegen die Ausschlüsse gemäß Artikel 12 Absatz 1 Buchstaben a) bis g) der Delegierten
Verordnung (EU) 2020/1818 (in der jeweils gültigen Fassung) („PAB-Ausschlüsse“) verstoßen. Derivate, deren Basiswert sich auf ein einzelnes Unternehmen bezieht, dürfen für das Fondsvermögen erworben werden, wenn die PAB-Ausschlüsse für Unternehmen auch für den Basiswert eingehalten werden. Für Derivate, deren Basiswert Aktien oder Anleihen von Unternehmen enthält und die sich auf Finanzindizes im Sinne des Artikels 9 Absatz 1 der Richtlinie 2007/16/EG beziehen (sog. Indexderivate), muss der zugrundeliegende Index die PAB-Ausschlüsse für Unternehmen mindestens zu 90 Prozent der gewichteten Bestandteile einhalten. Derivate, deren Basiswert keine Aktien oder Anleihen von Unternehmen enthalten, dürfen erworben werden. Derivate, die zur Absicherung von Kapitalmarktrisiken und zur effizienten Portfoliosteuerung eingesetzt werden, dürfen erworben werden.
Mindestens 80 Prozent des Wertes des Fonds müssen in Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsgesichtspunkten ausgewählt werden, angelegt werden. Der Fonds verfolgt eine nachhaltige Anlagestrategie auf Basis von Nachhaltigkeitsmerkmalen, die von der Gesellschaft für den Fonds definiert wurden und die sich auf die sogenannten ESG-Faktoren Umwelt (Environment – „E“), Soziales (Social – „S“) und Unternehmensführung (Governance – „G“) beziehen. Nachhaltigkeitsmerkmale
im Bereich Umwelt sind insbesondere Maßnahmen gegen die Erderwärmung zum Beispiel durch die Reduktion der Verstromung von fossilen Brennstoffen. Nachhaltigkeitsmerkmale im Bereich Soziales sind insbesondere die Achtung der Menschenrechte. Nachhaltigkeitsmerkmale im Bereich Governance sind insbesondere solide Managementstrukturen, die Beziehungen zu den Arbeitnehmern, die Vergütung von Mitarbeitern sowie die Einhaltung der Steuervorschriften.
Der Fonds verfolgt eine normbasierte Strategie. Der normative Rahmen besteht aus den Prinzipien des sogenannten „UN Global Compact“ und den sogenannten OECD-Leitprinzipien. Bei der Beurteilung werden im verwalteten Vermögen unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltverstöße und kontroverse Wirtschaftspraktiken beachtet. Dabei wird in Unternehmen mit schweren Verstößen in den vier Bereichen nicht investiert.
Daran anschließend werden die Unternehmen anhand der Sustainable Development Goals
(17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – „SDGs“) bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des ISS SDG Impact Ratings, welches auf den 17 SDGs basiert. Das ISS SDG Impact Rating berücksichtigt dabei, wie sehr Produkte und/oder Dienstleistungen
eines Unternehmens die SDGs positiv bzw. negativ beeinflussen und weist den Impact anhand eines Scores von –10 (schlechteste Ausprägung) bis +10 (beste Ausprägung) aus. Ergänzend zu den oben genannten Ausschlusskriterien darf für den Fonds kein Unternehmen mit einem signifikant negativen Beitrag auf ein oder mehrere Fokus SDGs erworben werden. Für die Beurteilung des signifikant negativen Beitrags hat die Gesellschaft Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung das Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird.
Die folgenden SDGs stehen dabei im Fokus:
- SDG 7: Bezahlbare und saubere Energie
- SDG 10: Weniger Ungleichheiten
- SDG 13: Maßnahmen zum Klimaschutz
Für diese SDGs wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass insgesamt ein positiver SDG Nettoscore auf die jeweiligen oben genannten SDGs erreicht wird, indem die Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten entsprechend gesteuert wird.
Daran anschließend werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft
hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat
hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter
ISS ESG bezogen werden. Die folgenden PAI-Indikatoren stehen dabei im Fokus:
- PAI 2: CO2-Fußabdruck
- PAI 3: Treibhausgas(THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird
- PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- PAI 7: Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
- PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Emittenten, welche den PAI 7, PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden. Entsprechend den SDGs erfolgt dies ebenfalls
über die Steuerung der Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten. Darüber hinaus tätigt der Fonds einen Mindestanteil von 10 Prozent an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung. Zur Bestimmung
der nachhaltigen Investitionen werden die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten eines Emittenten analysiert. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als nachhaltig, wenn sie zu einem oder mehreren der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) beiträgt. Zu diesem Zweck
werden die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten eines Emittenten im Hinblick auf deren Beitrag zu den einzelnen SDGs bewertet. Tragen sämtliche Umsätze des Emittenten positiv zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs bei, wird die gesamte Investition des Fonds in diesen Emittenten als nachhaltig eingestuft. Machen die Umsätze mit positivem Beitrag nur einen bestimmten Anteil des Gesamtumsatzes des Emittenten aus, wird nur dieser Anteil der Investition in den betreffenden Emittenten als nachhaltig eingestuft. Anteile einer Investition in einen Emittenten werden jedoch nur dann als nachhaltige Investition eingestuft, wenn durch diese Investitionen keines der 17 SDGs erheblich beeinträchtigt wird (do not significantly harm) und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Die Beurteilung, ob der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigt, erfolgt anhand der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts („PAI“) im Sinne der Offenlegungs-Verordnung) (PAI-Indikatoren). Eine erhebliche Beeinträchtigung durch einen Emittenten liegt vor, wenn mindestens ein Schwellenwert der PAI-Indikatoren die hierfür von der Gesellschaft festgelegte Grenze überschreitet. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter ISS ESG bezogen werden.
Bei den direkten Investitionen in Länder
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. Wenn ein Land von der Nichtregierungsorganisation Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird, stellt dies eine Kontroverse dar und in dieses Land wird nicht investiert. Freedom House bewertet den Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten wie dem Wahlprozess, dem politischen Pluralismus und der politischen Partizipation, dem Funktionieren der Regierung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit. Freedom House unterscheidet zwischen drei Kategorien: „frei“, „teilweise frei“ und „nicht frei“.
Für das Finanzprodukt wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften. In Unternehmen, die einen Governance Score unter 1,75 (auf einer Skala von 1-4) aufweisen, wird nicht investiert.