Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Bei den direkten Investitionen in Unternehmen
Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zunächst darin, dass Investitionen in folgende Unternehmen ausgeschlossen werden:
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen mit geächteten Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen, Brandwaffen erzielen,
- Unternehmen, die 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Herstellung, der Dienstleistung und/oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern erzielen,
- Unternehmen, die 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Herstellung, der Dienstleistung und/oder dem Vertrieb mit zivilen Schusswaffen erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Einnahmen aus der Tabakproduktion erzielen,
- Unternehmen, die 10 Prozent oder mehr ihrer Einnahmen aus der Energiegewinnung, der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle erzielen.
Der Fonds verfolgt eine normbasierte Strategie. Der normative Rahmen besteht aus den Prinzipien des sogenannten „UN Global Compact“ und den sogenannten OECD-Leitprinzipien. Bei der Beurteilung werden im verwalteten Vermögen unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltverstöße und kontroverse Wirtschaftspraktiken beachtet. Dabei wird in Unternehmen mit schweren Verstößen in den vier Bereichen nicht investiert.
Daran anschließend werden die Unternehmen anhand der Sustainable Development Goals (17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – „SDGs“) bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des ISS SDG Impact Ratings, welches auf den 17 SDGs basiert. Das ISS SDG Impact Rating berücksichtigt dabei, wie sehr Produkte und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens die SDGs positiv bzw. negativ beeinflussen und weist den Impact anhand eines Scores von –10 (schlechteste Ausprägung) bis +10 (beste Ausprägung) aus. Ergänzend zu den oben genannten Ausschlusskriterien darf für den Fonds kein Unternehmen mit einem signifikant negativen Beitrag auf ein oder mehrere Fokus SDGs erworben werden. Für die Beurteilung des signifikant negativen Beitrags hat die Gesellschaft Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung das Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird.
Die folgenden SDGs stehen dabei im Fokus:
- SDG 5: Geschlechtergleichheit
- SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Für diese SDGs wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass insgesamt ein positiver SDG Nettoscore auf die jeweiligen oben genannten SDGs erreicht wird, indem die Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten entsprechend gesteuert wird.
Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter ISS ESG bezogen werden. Die folgenden PAI-Indikatoren stehen dabei im Fokus:
- PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden. Entsprechend den SDGs erfolgt dies ebenfalls über die Steuerung der Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten.
Darüber hinaus tätigt der Fonds einen Mindestanteil von 5 Prozent an nachhaltigen Investitionen im Sinne des Artikels 2 Nr. 17 der Offenlegungs-Verordnung. Zur Bestimmung der nachhaltigen Investitionen werden die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten eines Emittenten analysiert. Eine Wirtschaftstätigkeit gilt als nachhaltig, wenn sie zu einem oder mehreren der 17 Sustainable Development Goals (SDGs) beiträgt. Zu diesem Zweck werden die einzelnen Wirtschaftstätigkeiten eines Emittenten im Hinblick auf deren Beitrag zu den einzelnen SDGs bewertet. Tragen sämtliche Umsätze des Emittenten positiv zur Erreichung eines oder mehrerer SDGs bei, wird die gesamte Investition des Fonds in diesen Emittenten als nachhaltig eingestuft. Machen die Umsätze mit positivem Beitrag nur einen bestimmten Anteil des Gesamtumsatzes des Emittenten aus, wird nur dieser Anteil der Investition in den betreffenden Emittenten als nachhaltig eingestuft. Anteile einer Investition in einen Emittenten werden jedoch nur dann als nachhaltige Investition eingestuft, wenn durch diese Investitionen keines der 17 SDGs erheblich beeinträchtigt wird (do not significantly harm) und die Unternehmen, in die investiert wird, Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden. Die Beurteilung, ob der Emittent diese Ziele erheblich beeinträchtigt, erfolgt anhand der wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren (Principal Adverse Impacts („PAI“) im Sinne der Offenlegungs-Verordnung) (PAI-Indikatoren). Eine erhebliche Beeinträchtigung durch einen Emittenten liegt vor, wenn mindestens ein Schwellenwert der PAI-Indikatoren die hierfür von der Gesellschaft festgelegte Grenze überschreitet. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter ISS ESG bezogen werden.
Bei den direkten Investitionen in Länder
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. Wenn ein Land von der Nichtregierungsorganisation Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird, stellt dies eine Kontroverse dar und in dieses Land wird nicht investiert. Freedom House bewertet den Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten wie dem Wahlprozess, dem politischen Pluralismus und der politischen Partizipation, dem Funktionieren der Regierung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit. Freedom House unterscheidet zwischen drei Kategorien: „frei“, „teilweise frei“ und „nicht frei“.
Bei den Investitionen in Länder und Unternehmen über Investmentanteile
Bei den Investitionen in Investmentanteile
Daneben können Investmentanteile, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden, erworben werden. Der Fonds darf in Investmentanteile investieren, die ein höheres ESG-Rating als „BB“ von MSCI ESG Research LLC aufweisen, wobei das MSCI ESG-Rating eine Skala von sieben Stufen von „AAA“ (Leader – Vorreiter) bis „CCC“ (Laggard – Nachzügler) aufweisen.
Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Hauptteil des Verkaufsprospektes enthalten.
Die Anlagegrenzen des Fonds werden täglich überwacht. Die Anlagegrenzen sind systemseitig hinterlegt.