Ausschlüsse für Unternehmen und Staaten
Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zunächst darin, dass Investitionen in folgende Unternehmen ausgeschlossen werden:
- Unternehmen, die mehr als 30 Prozent ihrer Einnahmen aus der Energiegewinnung von Kohle erziehlen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen aus der Förderung von Kohle erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen mit geächteten Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 20 Prozent ihrer Einnahmen aus der Energiegewinnung von Kohle erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen aus dem Vertrieb von Kohle erzielen.
Außerdem wird auf Investitionen in Unternehmen verzichtet, die gegen internationale Standards und Normen, wie z. B. dem UN Global Compact („UNGC“) verstoßen (normbasierte Strategie). Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen
Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen.
Zudem darf der Fonds nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, die
- nach dem jährlich erscheinenden Bericht „Freedom in the World“ der Organisation „Freedom House“ schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte aufweisen, d.h. als „unfrei“ („not free“) eingestuft werden.
Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Dienstleister MSCI bezogen werden. Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stehen dabei im Fokus:
- PAI 2: CO2-Fußabdruck
- PAI 3: Treibhausgas (THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird
- PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- PAI 7: Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
- PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Für den Fonds wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften. In Unternehmen, die einen Governance Score unter 2,5 (auf einer Skala von 0–10) aufweisen, wird nicht investiert. Zusätzlich wird nicht in Unternehmen investiert, die den PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen) verletzen.
Bei den direkten Investitionen in Länder
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. Wenn ein Land von der Nichtregierungsorganisation Freedom House als „nicht frei" eingestuft wird, stellt dies eine Kontroverse dar und in dieses Land wird nicht investiert. Freedom House bewertet den Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten wie dem Wahlprozess, dem politischen Pluralismus und der politischen Partizipation, dem Funktionieren der Regierung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit. Freedom House unterscheidet zwischen drei Kategorien: „frei“, „teilweise frei“ und „nicht frei“.
Bei den Investitionen in Investmentanteile
Daneben können Investmentanteile, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden, erworben werden. Der Fonds darf in Investmentanteile investieren, deren jeweiliger Wert höchstens bis zu 10 Prozent gegen die PAB-Ausschlüsse verstößt und die ein höheres ESG-Rating als „BB“ von MSCI ESG Research LLC aufweisen, wobei das MSCI ESG-Rating eine Skala von sieben Stufen von „AAA“ (Leader - Vorreiter) bis „CCC“ (Laggard - Nachzügler) aufweisen.
Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Hauptteil des Verkaufsprospektes enthalten.
Die Anlagegrenzen des Fonds werden täglich überwacht. Die Anlagegrenzen sind systemseitig hinterlegt.