Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Bei den direkten Investitionen in Unternehmen
Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zunächst darin, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die folgende Umsatzschwellen in den nachfolgenden Bereichen überschreiten:
- Kohle: zu mehr als 30 Prozent aus der Energiegewinnung
- Kohle: zu mehr als 0 Prozent aus der Förderung
- Geächtete Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen: 0 Prozent
- Rüstungsgüter: zu mehr als 10 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb
- Tabakproduktion: zu mehr als 5 Prozent
- Kohle: zu mehr als 0 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb
Der Fonds verfolgt eine normbasierte Strategie. Der normative Rahmen besteht aus den Prinzipien des sogenannten „UN Global Compact“. Bei der Beurteilung werden im verwalteten Vermögen unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltverstöße und kontroverse Wirtschaftspraktiken beachtet. Dabei wird in Unternehmen mit schweren Verstößen in den vier Bereichen nicht investiert. Die Einstufung erfolgt anhand einer kontroversen Analyse durch MSCI mit dem Ausschluss in den Bereich rot (Mögliche Stufen: rot, orange gelb, grün).
Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Dienstleister MSCI bezogen werden. Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stehen dabei im Fokus:
- PAI 2: CO2-Fußabdruck
- PAI 3: Treibhausgas (THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird
- PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- PAI 7: Tätigkeiten, die sich nachteilig auf Gebiete mit schutzbedürftiger Biodiversität auswirken
- PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden.
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. In Staaten, die nach den Maßstäben der Nicht-Regierungsorganisation Freedom House als “unfrei” gelten, wird nicht investiert. Der Freedom House Index hat drei Ausprägungen: „unfrei“, „teilweise frei“ und „frei“.
Bei den Investitionen in Länder und Unternehmen über Investmentanteile
Daneben gelten Investmentanteile als nachhaltige Vermögensgegenstände, wenn sie unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden. Dabei wird aufgrund interner Recherchen und Analysen oder unter Verwendung von ESG-Ratings in Zielfonds investiert, die die von der Gesellschaft definierten Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen und die Zielfonds sich grundsätzlich an den oben genannten Ausschlusskriterien orientieren.
Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Hauptteil des Verkaufsprospektes enthalten.
Die zuständigen Fachabteilungen überwachen täglich die Anlagegrenzen des Fonds. Die Anlagegrenzen sind systemseitig hinterlegt. Verstöße werden sowohl „ex-ante“ (vor Kauf) als auch „ex-post“ (nach Kauf) angezeigt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Für den Fonds wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften. In Unternehmen mit einer MSCI-Einstufung in rot (mögliche Stufen: rot, orange gelb, grün), wird nicht investiert. Zusätzlich wird nicht in Unternehmen investiert, die den PAI 10 (Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen) verletzen.