Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Mehr als 50 Prozent des Fonds werden nach den Grundsätzen der Nachhaltigkeit investiert. Vermögensgegenstände, die von Unternehmen ausgegeben werden, gelten als nachhaltig, wenn der jeweilige Emittent ein verantwortungsbewusstes und nachhaltiges Unternehmenskonzept verfolgt. Zu diesem Zweck investiert der Fonds in Unternehmen, die nach den Kriterien Ökologie, Soziales und Governance ausgewählt werden.
Bei den direkten Investitionen in Unternehmen
Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten zunächst darin, dass Investitionen in Unternehmen ausgeschlossen werden, die folgende Umsatzschwellen in den nachfolgenden Bereichen überschreiten:
- Fossile Brennstoffe (exklusive Erdgas): zu mehr als 10 Prozent aus der Energiegewinnung oder dem sonstigen Einsatz
- Kohle und Erdöl: zu mehr als 10 Prozent aus der Förderung
- Ölsand und Ölschiefer: zu mehr als 10 Prozent aus dem Abbau, der Exploration und aus Dienstleistungen
- Geächtete Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen: 0 Prozent
- Rüstungsgüter: gleich oder zu mehr als 1 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb
- Tabakproduktion: zu mehr als 5 Prozent
- Kohle: zu mehr als 10 Prozent aus der Herstellung und/oder dem Vertrieb
Der Fonds verfolgt eine normbasierte Strategie. Der normative Rahmen besteht aus den Prinzipien des sogenannten „UN Global Compact“. Bei der Beurteilung werden im verwalteten Vermögen unter anderem die Bereiche Menschenrechte, Arbeitsrechte, Umweltverstöße und kontroverse Wirtschaftspraktiken beachtet. Dabei wird in Unternehmen mit schweren Verstößen in den vier Bereichen nicht investiert. Die Operationalisierung erfolgt anhand des Kriteriensets von ISS ESG, das eine Skala von 1-10 aufweist. Wobei der Score 10 für “überprüfte Verstöße gegen etablierte Normen ohne positive Perspektive” und der Score 1 für “Keine Vorwürfe” steht.
Daran anschließend werden die Unternehmen anhand der Sustainable Development Goals (17 Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen – „SDGs“) bewertet. Die Bewertung erfolgt anhand des ISS SDG Impact Ratings, welches auf den 17 SDGs basiert. Das ISS SDG Impact Rating berücksichtigt dabei, wie sehr Produkte und/oder Dienstleistungen eines Unternehmens die SDGs positiv bzw. negativ beeinflussen und weist den Impact anhand eines Scores von – 10 (schlechteste Ausprägung) bis + 10 (beste Ausprägung) aus. Ergänzend zu den oben genannten Ausschlusskriterien darf für den Fonds kein Unternehmen mit einem signifikant negativen Beitrag auf ein oder mehrere Fokus SDGs erworben werden. Für die Beurteilung des signifikant negativen Beitrags hat die Gesellschaft Kriterien festgelegt, bei deren Erfüllung das Unternehmen aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird.
Die folgenden SDGs stehen dabei im Fokus:
- SDG 5: Geschlechtergleichheit
- SDG 9: Industrie, Innovation und Infrastruktur
Für diese SDGs wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass insgesamt eine positive Wirkung oberhalb einer festgelegten Mindestschwelle nicht unterschritten wird, indem die Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten entsprechend gesteuert wird.
Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Dienstleister ISS ESG bezogen werden. Die folgenden wichtigsten nachteiligen Auswirkungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren stehen dabei im Fokus:
- PAI 4: Engagement in Unternehmen, die im Bereich der fossilen Brennstoffe tätig sind
- PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
- PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden. Entsprechend den SDGs erfolgt dies ebenfalls über die Steuerung der Gewichtung der nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten.
Bei den direkten Investitionen in Länder
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. In Staaten, die nach den Maßstäben der Nicht-Regierungsorganisation Freedom House als “unfrei” gelten, wird nicht investiert. Der Freedom House Index hat drei Ausprägungen: „unfrei“, „teilweise frei“ und „frei“.
Bei den Investitionen in Länder und Unternehmen über Investmentanteile
Bei den Investitionen in Länder und Unternehmen über Investmentanteile
Daneben können Investmentanteile, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden, erworben werden. Dabei wird in Zielfonds investiert, die die folgenden Nachhaltigkeitsmerkmale erfüllen. Abweichend von den direkten Investitionen
wird für die Prüfung dieser Merkmale, aufgrund der aktuell besseren Datenverfügbarkeit im Vergleich zu ISS ESG bei Investmentanteile, der Datenanbieter MSCI ESG verwendet.
- Der Zielfonds muss gem. MSCI als Artikel 8 / 9 gem. Offenlegungs-VO eingestuft sein
- Der Zielfonds weist beim MSCI Fund ESG Rating ein Mindestrating von > BB aus
- Der Zielfonds erfüllt die o. g. PAI-Strategie bzgl. der PAIs 4, 10 und 14
Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Hauptteil des Verkaufsprospektes enthalten.
Die zuständigen Fachabteilungen überwachen täglich die Anlagegrenzen des Fonds. Die Anlagegrenzen sind systemseitig hinterlegt. Verstöße werden sowohl „ex-ante“ (vor Kauf) als auch „ex-post“ (nach Kauf) angezeigt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Für den Fonds wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften.