Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Bei den direkten Investitionen in Unternehmen
Die ESG-Anlagestrategie besteht bei der Auswahl von Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten
zunächst darin, dass Investitionen in folgende Unternehmen ausgeschlossen werden:
- Unternehmen, die mehr als 0 Prozent ihrer Einnahmen mit geächteten Waffen wie Antipersonenminen, Streumunition, biologische und chemische Waffen, Brandwaffen erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 5 Prozent ihrer Einnahmen aus der Tabakproduktion erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 20 Prozent ihrer Einnahmen aus der Energiegewinnung, der Förderung, der Herstellung und/oder dem Vertrieb von Kohle erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 10 Prozent ihrer Einnahmen aus der Herstellung, der Dienstleistung und/oder dem Vertrieb von Rüstungsgütern erzielen,
- Unternehmen, die mehr als 10 Prozent ihrer Einnahmen aus der Herstellung, der Dienstleistung und/oder dem Vertrieb mit zivilen Schusswaffen erzielen.
Außerdem wird auf Investitionen in Unternehmen verzichtet, die gegen internationale Standards und Normen, wie z. B. dem UN Global Compact („UNGC“) verstoßen (normbasierte Strategie). Die zehn Prinzipien des UN Global Compact umfassen Leitlinien zum Umgang mit Menschenrechten, Arbeitsrechten, Korruption und Umweltverstößen.
Zudem darf der Fonds nicht in Wertpapiere und Geldmarktinstrumente von Staaten investieren, die
- nach dem jährlich erscheinenden Bericht „Freedom in the World“ der Organisation „Freedom House“ schwerwiegende Verstöße gegen Demokratie- und Menschenrechte aufweisen, d.h. als „unfrei“ („not free“) eingestuft werden.
Zudem werden die wichtigsten nachteiligen Auswirkungen von Investitionsentscheidungen auf Nachhaltigkeitsfaktoren („Principal Adverse Impacts“ oder „PAI“) gemäß Artikel 7 Absatz 1 a der Offenlegungs-Verordnung berücksichtigt. Die Gesellschaft hat Fokus PAI festgelegt, die entweder durch Komplettausschlüsse oder durch Schwellenwerte berücksichtigt werden. Darüber hinaus findet ein dedizierter Prozess zur Berücksichtigung der Fokus PAI statt, nach denen der Fonds gesteuert wird. Die Gesellschaft hat hierfür Kriterien festgelegt, bei deren Verletzung der Emittent aus dem investierbaren Universum ausgeschlossen wird. Die Bewertung erfolgt anhand von Analysen, Einschätzungen, Daten und/oder sonstigen Informationen, die über den externen Datenanbieter MSCI bezogen werden. Die folgenden PAI-Indikatoren stehen dabei im Fokus:
PAI 3: Treibhausgas(THG)-Intensität der Unternehmen, in die investiert wird
PAI 10: Verstöße gegen die UNGC-Grundsätze und gegen die Leitsätze der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) für multinationale Unternehmen
PAI 14: Engagement in umstrittenen Waffen (Antipersonenminen, Streumunition, chemische und biologische Waffen)
Aufgrund der unzureichenden Qualität und Abdeckung der Daten werden im Rahmen des PAI-Indikators Treibhausemissionen (PAI 3) keine sogenannten Scope 3 Emissionen berücksichtigt.
Emittenten, welche den PAI 10 oder PAI 14 verletzen, werden ausgeschlossen. Bei den übrigen PAI wird auf Ebene des Portfolios sichergestellt, dass vorgegebene Schwellenwerte nicht überschritten werden. Die Steuerung der Gewichtung erfolgt nach den Ausschlüssen verbleibenden Emittenten.
Für das Finanzprodukt wird nur in Unternehmen investiert, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung anwenden; insbesondere bei soliden Managementstrukturen, den Beziehungen zu den Arbeitnehmern, der Vergütung der Mitarbeiter sowie der Einhaltung von Steuervorschriften. In Unternehmen, die einen Governance Score unter 2,5 (auf einer Skala von 0–10) aufweisen, wird nicht investiert.
Bei den direkten Investitionen in Länder
Die Einhaltung von Freiheitsrechten bei Staaten wird durch das Vorhandensein eines autoritären Regimes bewertet. Wenn ein Land von der Nichtregierungsorganisation Freedom House als „nicht frei“ eingestuft wird, stellt dies eine Kontroverse dar und in dieses Land wird nicht investiert. Freedom House bewertet den Zugang zu politischen Rechten und bürgerlichen Freiheiten wie dem Wahlprozess, dem politischen Pluralismus und der politischen Partizipation, dem Funktionieren der Regierung sowie der Meinungs- und Glaubensfreiheit. Freedom House unterscheidet zwischen drei Kategorien: „frei“, „teilweise frei“ und „nicht frei“.
Bei den Investitionen in Länder und Unternehmen über Investmentanteile
Investmentanteile, die unter Berücksichtigung von Nachhaltigkeitsmerkmalen verwaltet werden können, erworben werden. Der Fonds darf in Investmentanteile investieren, die ein höheres ESG-Rating als „BB“ von MSCI Solution LLC aufweisen, wobei das MSCI ESG-Rating eine Skala von sieben Stufen von „AAA“ (Leader – Vorreiter) bis „CCC“ (Laggard – Nachzügler) aufweisen.
Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Anhang II des Verkaufsprospektes enthalten.
Die Anlagegrenzen des Fonds werden täglich überwacht und sind systemseitig hinterlegt.