Wichtige Mitteilung an unsere Anlegerinnen und Anleger des OGAW-Sondervermögens mit der Bezeichnung
LBBW Rentenfonds Euro
Bekanntmachung der Änderung des Fondsnamens und der Besonderen Anlagebedingungen
Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin, WA 44-Wp 6100-dEU-70100822-2020/0002) werden die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des oben genannten OGAW-Sondervermögens neu gefasst.
Dabei werden bei dem o.g. OGAW-Sondervermögen Änderungen unter anderem in der Fondsbezeichnung und in den Anlagegrundsätzen und Anlagegrenzen vorgenommen. Nachfolgend erläutern wir Ihnen wesentliche Änderungen im Einzelnen. Ferner wurden einige redaktionelle sowie klarstellende Anpassungen in den BABen vorgenommen.
Die ausführlichen Anlegerinformationen finden Sie hier »