Die EU Kommission hat im März 2018 auf Basis der Ziele des Pariser Klimaabkommens sowie der Agenda 2030 der Vereinten Nationen einen Aktionsplan für ein nachhaltiges Finanzsystem veröffentlicht. Die Offenlegungs-VO ist ein Element dieses Aktionsplans und tritt mit Wirkung zum 10. März 2021 in Kraft. Die Offenlegungs-VO (Disclosure-VO oder SFDR1) regelt die Offenlegungspflichten von Finanzdienstleistern bzgl. der Berücksichtigung von Nachhaltigkeit in deren Strategie, Prozessen und Produkten. Neben Veröffentlichungen auf der Internetseite des Finanzdienstleisters, behandelt die Verordnung auch die Veröffentlichungen in vorvertraglichen Informationen (z.B. Verkaufsprospekte) und regelmäßigen Berichten (z.B. Jahresberichten).
Die LBBW AM hat im Zuge der Umsetzung dieser Offenlegungs-VO folgende Einstufung ihrer Publikumsfonds geplant. Die Umsetzung der Verordnung in den Verkaufsprospekten erfolgt spätestens zum 10. März 2021.