Bei der Verschmelzung der Sondervermögen handelt es sich um eine Übertragung sämtlicher Vermögenswerte und Verbindlichkeiten des OGAW-Sondervermögens LBBW Aktien Minimum Varianz („übertragende Sondervermögen“), das aus den Anteilklassen LBBW Aktien Minimum Varianz R (ISIN: DE000A1W1PR7) und LBBW Aktien Minimum Varianz I (ISIN: DE000A0DNHX2) besteht, auf das bestehende OGAW-Sondervermögen LBBW Biodiversität („übernehmendes Sondervermögen“) (ISIN: DE000A3EHW10).
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