Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des oben genannten OGAW-Sondervermögens neu gefasst. Betroffen sind folgende Fonds: Fonds: LBBW RentaMax R und LBBW RentaMax I
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