Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) und Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des o.g. OGAW-Sondervermögens neu gefasst.
Die Änderungen dienen u.a. dazu, die BABen an die neuen Vorgaben der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten „Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden“ (ESMA34-1592494965-657) anzupassen. Vor diesem Hintergrund wurden die BABen des Fonds überarbeitet.
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