Mit Genehmigung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht werden die Besonderen Anlagebedingungen (BABen) des o.g. OGAW-Sondervermögens neu gefasst.
Die Änderungen dienen u.a. dazu, die BABen an die neuen Vorgaben der von der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) veröffentlichten „Leitlinien zu Fondsnamen, die ESG- oder nachhaltigkeitsbezogene Begriffe verwenden“ (ESMA34-1592494965-657) anzupassen. Vor diesem Hintergrund wurden die BABen des Fonds überarbeitet und es wurde unter anderem der Fondsname geändert. Zudem wurden die Allgemeinen Anlagebedingungen (AABen) angepasst. Die Bekanntmachung der Änderungen der AABen erfolgt in einer gesonderten Publikation.
Die ausführliche Mitteilung finden Sie hier.