Die Anlagestrategie bestimmt den Prozess sowie Bewertungsmethoden zur Auswahl der Investitionen des Fonds, um die Erfüllung und Berücksichtigung der vorstehend genannten ökologischen und/oder sozialen Merkmale sicherzustellen.
Die allgemeine Anlagepolitik und Anlagestrategie des SPKED Smart Balance basiert auf dem allgemein gültigen Nachhaltigkeitsansatz der ESG-Integration und der Mitwirkung sowie den Ausschlusskriterien und der Berücksichtigung der wichtigsten nachteiligen Nachhaltigkeitsauswirkungen der Investitionsentscheidungen (wie oben beschrieben).
Nachhaltigkeitsfaktoren werden umfassend in dem mehrstufigen Investmentprozess integriert. Unter Nachhaltigkeitsfaktoren sind Aspekte in Bezug auf Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Bekämpfung von Korruption und Bestechung zu verstehen, wie z.B. PAI-Indikatoren und weitere ESG-Kontroversen.
Im Rahmen einer spezifischen ESG-Analyse werden Nachhaltigkeitsfaktoren auf ihre potenziellen Chancen und Risiken überprüft und es wird bewertet, ob ein Unternehmen hinsichtlich seiner ökologischen und sozialen Aktivitäten und dem Umgang damit, negativ heraussticht oder nicht. Jeder der Faktoren wird dabei aus der Perspektive eines langfristig orientierten Investors betrachtet, um sicherzustellen, dass keiner der Aspekte negative Auswirkungen auf den langfristigen Erfolg einer Investition hat.
Die Erkenntnisse der ESG-Analyse finden Berücksichtigung im Chance-/Risikoprofil der Unternehmensanalysen. Nur wenn keine gravierenden Nachhaltigkeitskonflikte vorliegen, die das Zukunftspotenzial eines Unternehmens bzw. Emittenten gefährden, erhält eine Investmentidee Einzug in die sogenannte Fokusliste (für Aktien) bzw. Garantenliste (für Anleihen) und wird damit zu einem möglichen Investment. Der Fondsmanager kann nur in Wertpapiere investieren, die auf der internen Fokus- bzw. Garantenliste aufgeführt sind. Dieses Prinzip stellt sicher, dass investierte Wertpapiere dem gemeinsamen Qualitätsverständnis entsprechen.
Im Zusammenhang mit einer aktiven Mitwirkung als Aktionär folgt der Fondsmanager einer festen Mitwirkungspolitik. Dabei werden die Entwicklungen der Portfolioinvestments beobachtet und analysiert. Pflegt eines der Portfoliounternehmen einen unzureichenden Umgang mit den als besonders negativ identifizierten Nachhaltigkeitsfaktoren, die sich langfristig auf die Geschäftsentwicklung auswirken können, wird dies direkt bei Unternehmen adressiert und versucht, auf eine positive Entwicklung hinzuwirken. Der Fondsmanager versteht sich als konstruktiver Sparringspartner (wo möglich) oder als Korrektiv (wo nötig), das angemessene Vorschläge macht und das Management bei der Umsetzung begleitet. Leitet das Management die notwendigen Schritte zu einem nachhaltigen Geschäftsmodell nicht in ausreichendem Umfang ein, wird die Beteiligung reduziert bzw. verkauft.
Der Fonds tätigt zur Erfüllung der ökologischen und sozialen Merkmale nur Investitionen in Unternehmen, die folgende Ausschlusskriterien einhalten:
- kontroverse Waffen (Umsatztoleranz ≤ 0%)
- Produktion und/oder Vertrieb von Rüstungsgütern (Umsatztoleranz ≤ 10%)
- Produktion von Tabakprodukten (Umsatztoleranz ≤ 5%)
- Abbau und/oder Vertrieb von Kohle (Umsatztoleranz ≤ 30%)
- Anbieten von Glücksspiel (Umsatztoleranz ≤ 5%)
- Produktion von alkoholischen Getränken (Umsatztoleranz ≤ 5%)
- Keine schweren Verstöße gegen UN Global Compact (ohne positive Perspektive)
Ausgeschlossen werden zudem Staatsemittenten, die entsprechend der Einstufung des Freedom House Index ein unzureichendes Scoring ausweisen (Einstufung „nicht frei“).
Der Fonds achtet auf einen verantwortungsvollen Umgang folgender PAI-Indikatoren: Treibhausgasemissionen (Scope 1 und 2), Treibhausgasemissionsintensität sowie CO2-Fußabdruck, beide auf Basis von Scope 1 und 2, sowie Energieverbrauch und Energieerzeugung aus nicht erneuerbaren Energiequellen (Energieverbrauch nicht erneuerbarer Energien). Zudem wird auf Verstöße gegen die Prinzipien des UN Global Compact, Verstöße gegen die OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen und auf Prozesse, um den Prinzipien und Leitsätzen zu entsprechen, geachtet.
Ergänzend hierzu ist eine Beschreibung der allgemeinen Anlagestrategie im Hauptteil des Verkaufsprospektes enthalten.
Die zuständigen Fachabteilungen überwachen täglich die Anlagegrenzen des Fonds. Die Anlagegrenzen sind systemseitig hinterlegt. Verstöße werden sowohl „ex-ante“ (vor Kauf) als auch „ex-post“ (nach Kauf) angezeigt und entsprechende Gegenmaßnahmen eingeleitet.
Der Fondsmanager achtet in seinem Analyseprozess besonders auf die Unternehmensführung, da diese für eine nachhaltige Entwicklung des Unternehmens verantwortlich ist. Dies bedingt auch den verantwortungsvollen Umgang mit ökologischen sowie sozialen Faktoren, die auf den langfristigen Unternehmenserfolg einzahlen.
Im Rahmen des mehrstufigen Analyseprozesses wird anhand einer hauseigenen Betrachtung geprüft, dass in Unternehmen investiert wird, die Verfahrensweisen einer guten Unternehmensführung aufweisen. Dazu zählt u.a. die Auseinandersetzung mit folgenden Fragen:
- Berücksichtigt die Unternehmensführung ordnungsgemäß und ausreichend ökologische, soziale und ökonomische Rahmenbedingungen?
- Handeln die (angestellten) Manager verantwortungsvoll und mit Weitblick?