Schon als Auszubildender mit dem VL-Sparen beginnen
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Schon als Auszubildender mit dem VL-Sparen beginnen
Bereits in der Ausbildung sollte man beginnen, mit den staatlich geförderten vermögenswirksamen Leistungen (VL) Geld anzusparen. Viele Arbeitgeber zahlen bis zu 40 € pro Monat. Dies ist im Arbeitsvertrag oder über eine Betriebs-vereinbarung geregelt.
Beim Abschluss eines VL-Vertrags stehen verschiedene Anlageformen zur Auswahl, die der Staat fördert. Die VL-Sparrate wird meist für Aktienfonds und Bausparverträge eingesetzt, wobei man auch beides besparen kann.
Sobald der Vertrag besteht, sollte man die Vertragsdaten seinem Arbeitgeber übermitteln, damit dieser den monatlichen Betrag auf das VL-Konto überweisen kann.
Falls der Arbeitgeber nur sehr kleine Beträge übernimmt oder gar keine VL-Zahlung leistet, lohnt es sich dennoch, die VL vom eigenen Gehalt anzusparen oder die VL-Zahlung aus eigenen Mitteln aufzustocken, denn der Staat fördert VL-Sparer.
Wer während der sechsjährigen Sparphase nicht mehr als 20.000 Euro (Ehepaare 40.000 Euro) pro Jahr beim Finanzamt zu versteuern hat, kann außerdem jährlich die staatliche Förderung (Arbeitnehmer-Sparzulage) zusammen mit seiner Einkommensteuerklärung beantragen.
Der Staat vergütet 20 % der jährlichen Einzahlungen (max. 400 €), also bis zu 80 € pro Jahr. Das Finanzamt überweist die staatliche Fördersumme nach Ablauf der Sperrfrist.