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Statt Bargeld ein Fondssparplan zu Weihnachten

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Statt Bargeld ein Fondssparplan zu Weihnachten

Frankfurt, 10. November 2020. In wenigen Wochen ist Weihnachten. Viele Deutsche schenken ihren Liebsten Geld. Durch langfristiges Sparen kann aber für Kinder, Enkel oder Patenkinder mehr übrigbleiben als nur ein paar Scheine in einem Umschlag. Viele Eltern wollen das Geld auf einem Sparbuch anlegen. Ein gewöhnliches Sparkonto wirft jedoch auf absehbare Zeit keine nennenswerten Beträge mehr ab. Um Kindern zur Volljährigkeit eine finanzielle Starthilfe für das Studium oder die Ausbildung geben zu können, sind Eltern mit der Einrichtung eines Sparplans gut beraten. So verspricht ein Sparplan mit Fonds langfristige attraktive Renditeaussichten. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. 

Damit die Kinder in den Genuss der steuerlichen Freibeträge kommen, müssen die Eltern für den Sparplan das Depot „auf den Namen des Kindes“ eröffnen. Es genügt allerdings für die steuerliche Anerkennung nicht, dass die Kinder zivilrechtlich Eigentümer der Fondsanteile geworden sind. Die Eltern müssen die Depots der Kinder wie fremdes Vermögen verwalten; sie dürfen es nicht wie eigenes Vermögen behandeln. Diese speziellen Anforderungen rechtfertigen sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Verträge zwischen Eltern und Kindern steuerrechtlich nur anzuerkennen sind, wenn sie tatsächlich durchgeführt werden.

Auslegungsschwierigkeiten können vermieden werden, wenn bei Errichten des Depots klargestellt ist, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht beruht und tatsächlich entsprechend verfahren wird. Gegebenenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Sparpläne lassen sich bereits mit kleinen Beträgen umsetzen. Bereits ab 25 Euro monatlich lässt sich ein Fondssparplan für die Kinder abschließen. Fondssparpläne sind darüber hinaus flexibel. Die Raten lassen sich beliebig und kostenlos verändern, erhöhen, reduzieren oder für einen bestimmten Zeitraum aussetzen – je nachdem wie die finanzielle Lage es erfordert.

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, bleiben Erträge pro Kind von rund 10.000 Euro steuerfrei. Obwohl Kinder minderjährig sind, werden sie also schon als vollwertige Steuerzahler eingestuft. Damit steht jedem Kind insbesondere auch ein eigener Sparer-Pauschbetrag in Höhe von 801 Euro zu. Die Eltern von Minderjährigen können einen Freistellungsauftrag pro Kind stellen.  

Liegen die Kapitalerträge des Kindes über dem Sparer-Pauschbetrag und erzielt das Kind ansonsten keine eigenen Einkünfte, können sie gegebenenfalls eine Nichtveranlagungsbescheinigung einreichen, damit auch Erträge oberhalb des Sparer-Pauschbetrags steuerfrei bleiben.

Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI hier.

Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.

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