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VL-Sparen mit Aktienfonds: Chancen auf hohe Renditen

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VL-Sparen mit Aktienfonds: Chancen auf hohe Renditen

In wenigen Wochen werden viele junge Menschen ins Berufsleben einsteigen und ihr erstes Gehalt erhalten. Auszubildende und Berufsanfänger können ebenso wie Arbeitnehmer und Beamte Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) haben. VL sind Sparbeträge, die der Arbeit-
geber für die Beschäftigten anlegt. Je nach Tarif- und Arbeitsvertrag zahlt das Unternehmen bis zu 40 Euro VL pro Monat zusätzlich zum Gehalt. 

Die VL werden über einen Zeitraum von sechs Jahren zum Beispiel in einem Investmentfonds angespart. Danach ruht der Vertrag bis zum Ende des Kalenderjahres. Weitere VL-Zahlungen nach Ablauf der sechs Jahre kann der Arbeitgeber auf einen neuen VL-Vertrag des Arbeitnehmers überweisen. Werden die bestehenden Verträge nicht aufgelöst, ermöglicht dies den Sparern, langfristig mit kleinen Beträgen ein beachtliches Vermögen aufzubauen.  

Erfüllen die Sparer die Voraussetzungen für die staatliche Arbeitnehmersparzulage, legt der Staat für das Fondssparen zusätzlich bis zu 80 Euro pro Jahr für Alleinstehende und bis zu 160 Euro für Verheiratete dazu. Dafür darf das zu versteuernde Jahreseinkommen für Alleinstehende 40.000 Euro und für Verheiratete 80.000 Euro nicht übersteigen. Die Arbeitnehmer-Sparzulage muss beim zuständigen Finanzamt in der Einkommensteuererklärung beantragt werden. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im deutschen Fondsverband BVI organisierten Fondsgesellschaften hin. 

Viele Arbeitnehmer nutzen das VL-Sparen nicht, obwohl diese geförderte Sparform attraktive Renditen erzielt. VL-Fondssparpläne mit Fokus auf deutsche Aktien, in die über sechs Jahre hinweg monatlich 40 Euro (insgesamt 2.880 Euro) eingezahlt wurden und die anschließend ein Jahr ruhten, haben nach Berechnungen des BVI im Schnitt aller Siebenjahreszeiträume seit 1962 eine jährliche Rendite von 7,2 Prozent erzielt. Mit der Sparzulage lag die jährliche Rendite im Schnitt sogar bei 10,2 Prozent. 

Quelle: BVI. Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.

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